Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-06-14
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-06-14
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen. Den Antrag der Minderheit Pfister Theophil auf Rückweisung werden wir ablehnen. Dieser bringt ausser einer Verzögerung bei der Neugestaltung unseres Hochschulraumes nichts. Alle wesentlichen Fragen wurden bereits in der ständerätlichen und dann in der nationalrätlichen Kommission eingehend und mit zahlreichen Hearing-Teilnehmenden diskutiert. Neue Erkenntnisse sind von einer Rückweisung nun wirklich nicht zu erwarten.
Vorab ist festzuhalten, dass sich die Vorlage auf den Verfassungsartikel abstützt und diesem auch Folge leistet, indem sie die nötigen Koordinations- und Förderungsgrundlagen festlegt. Darum geht es bei diesem Gesetz, und das muss auch Sinn und Zweck sein, umso mehr, als mit der Gutheissung des Verfassungsartikels auch ein klares Bekenntnis der Bevölkerung zum einheitlichen Hochschulraum Schweiz abgegeben wurde. Der Verfassungsartikel strebt einen durchlässigen, koordinierten und transparent finanzierten schweizerischen Hochschulraum an, in dem gewisse Grundsätze mit einheitlichen Richtlinien und in einem einheitlichen Rahmen festgelegt sind, um eine kohärente Hochschul- und Forschungspolitik sicherzustellen. Kurz: Die Hochschullandschaft Schweiz soll gefördert und koordiniert werden, und insbesondere sollen Hochschul- und Fachhochschulraum unter einem Dach zusammengefasst werden.
Obwohl der Ruf nach vermehrter und besserer Koordination schon lange im Raum steht und grundsätzlich unbestritten ist, ist es auch heute kein einfaches Unterfangen, den verschiedenen Anliegen gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz meinen wir, dass es insgesamt gelungen ist, mit den ausgehandelten Kompromissen die bestehenden Bedürfnisse und Anliegen bestmöglich zu erfüllen. Dazu möchte ich auf ein paar Punkte näher eingehen.
Zuerst zur Organisation: Diese ist kompliziert, sie soll aber gegenüber heute immerhin etwas einfacher und klarer werden. Der Grundsatz für die Organisation steht in der Verfassung: Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination, die Aufgabenteilung, die Finanzierung und die Qualitätssicherung - der Bund und alle Kantone gemeinsam, eben auch mit gemeinsamen Organen. Wir werden in der Detailberatung auf diese wichtige Forderung noch zu sprechen kommen.
Im Zentrum unserer Bemühungen und Anstrengungen muss auch mit dem neuen Gesetz die Qualität beziehungsweise der Anspruch an höchste Qualität der Forschungsleistungen, aber auch der Ausbildung stehen. Mit der Umsetzung werden - das sind grundlegende und wichtige Punkte im Interesse einer Verbesserung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit - eine einheitliche institutionelle Akkreditierung und grössere Transparenz, also zusätzliche Anliegen der Qualitätssicherung, aufgenommen. Wichtig ist dabei unseres Erachtens insbesondere, dass nicht mehr Bürokratie und Aufwand resultieren, sondern dass das System möglichst effizient ausgestaltet wird.
Trotz verstärkter Koordination und Förderung behalten die einzelnen Hochschulen, Institute und Trägerschaften aber grosse Autonomie und Frei- bzw. Entwicklungsräume. Dies ist von besonderer Bedeutung, nicht zuletzt mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit. Die Trägerverantwortung, die Wissenschafts-, Lehr- und Forschungsfreiheit bleiben bestehen. Dabei ist die Wettbewerbsfähigkeit an den internationalen Dimensionen zu messen. Wollen wir im internationalen Wettbewerb bestehen, müssen wir unsere beschränkten Mittel möglichst gezielt und sinnvoll einsetzen.
Auch der Wettbewerb unter den Hochschulen ist weiterhin nötig, um die Effizienz noch zu erhöhen. Allerdings kann hier festgestellt werden, dass bereits heute ein intensiver Wettbewerb besteht, sowohl um Studierende - insbesondere bei den höheren Stufen - als auch um Forschungsmittel. Aber auch wenn der Wettbewerb für uns wichtig ist, erachten wir eine gewisse minimale schweizerische Planung und Steuerung für zweckmässig. Durch Bündelung der Kräfte entsteht eine noch bessere Förderung.
Nicht nur für nötig, sondern sogar für zwingend erachten wir die verstärkte Zusammenarbeit und Steuerung in kostenintensiven Bereichen. Wir setzen in unserem Land zwar bedeutende, aber letztlich eben doch begrenzte Mittel ein, und dies verlangt höchstmögliche Effizienz. Aufgabenteilung ist hier deshalb richtig. Wir werden den entsprechenden Anträgen der Kommission zustimmen.
Eine grosse Herausforderung stellt sodann die Überführung der Regelung der Fachhochschulen in dieses Gesetz dar. Für sie stellt das HFKG einen Meilenstein dar, denn sie werden damit als Hochschulen auf gleicher Augenhöhe anerkannt. Das heisst nun aber nicht, dass sie einfach so ins System eingebaut werden sollen, vielmehr ist ihrem speziellen Charakter und ihren besonderen Bedürfnissen explizit Rechnung zu tragen. Das eigene Profil der Fachhochschulen als praxisorientierte Schulen mit Berufsqualifikation und anwendungsbezogener Forschung und Entwicklung muss entsprechend gewichtet, eine Akademisierung von Fachhochschulen verhindert werden. Auch die Wirtschaft und die Organisationen der Arbeitswelt sollen dabei ihre Interessen stark [PAGE 1109] einbringen können. Über die genaue Regelung wird in der Detailberatung zu diskutieren und zu entscheiden sein.
Ich komme zum Schluss: Bisher ist die Schweiz in Bezug auf Bildung, Forschung und Innovation international gut positioniert. Dies soll und muss auch in Zukunft so bleiben. Dafür - das ist unbestritten, wie wir bei der gerade geführten Debatte in unserem Rat erfreulicherweise erleben durften - gilt es, in Bildung, Forschung und Innovation zu investieren und, wo nötig, Verbesserungen vorzunehmen. Für unser Land sind effiziente und wettbewerbsfähige Hochschulen aller Art diesbezüglich von grundlegender Bedeutung. Das HFKG bietet nun die einmalige Chance, den Hochschulraum Schweiz neu zu positionieren und die fragmentierte Hochschullandschaft in einem Hochschulraum Schweiz zu koordinieren, kurz, die Bedingungen insgesamt noch zu verbessern.
Die BDP-Fraktion ist überzeugt, dass das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und zu Qualität und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch ganz generell zum Bestehen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft beitragen wird.
Wir werden deshalb auf das Gesetz eintreten und beantragen Ihnen, dies ebenfalls zu tun.