Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-06-14
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14
Wortprotokoll
Die Minderheit I lehnt bei Absatz 1 von Artikel 1 die von der Kommission erarbeitete, liberalere Formulierung der Bundeszuständigkeit ab und will eine Bundessteuerung des gesamten Hochschulraums gemäss Ständerat etablieren. Es ist jedoch kontraproduktiv für die Hochschulen, wenn der Bund für deren Wettbewerbsfähigkeit sorgen muss. Wettbewerbsfähig zu sein heisst, sich selbst anzustrengen, und es heisst auch, die richtigen Dinge zu tun. Wir müssen uns bei dieser Frage immer auch bewusst sein, dass die Hochschulen, mit Ausnahme der ETH, in kantonaler Hoheit stehen. Für ihre Wettbewerbsfähigkeit müssen diese Hochschulen selbst besorgt sein. Es ist gerade diese Grundidee, dass der Bund für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulraums zu sorgen hat, die diese Vorlage so umstritten macht. Ein solcher Anspruch könnte ja nur top-down durchgesetzt werden, und das Mittel dazu wäre die Gleichschaltung aller Hochschulen. Das entspräche dann einem Kartell, bei dem sich alle an die Vorgaben zu halten hätten. Auf dem Altar der Bundessorge wird dann auch die Autonomie in vielen anderen Fragen geopfert. Dies haben einige Universitäten erkannt und sich vor allem in letzter Zeit öffentlich gegen dieses Gesetz gewandt. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Simoneschi-Cortesi) ab.
Die gleiche Argumentation gilt auch für den Antrag der Minderheit II bei Absatz 2 von Artikel 1. Hier wird noch deutlicher, dass es der Wille der Kommission ist, gute Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu schaffen, dass aber nicht der Bund mittels der Vorgabe gemeinsamer Organe mit der hochschulpolitischen Koordination zu beauftragen sei. Gemeinsame Organe haben den Wettbewerb unter den Hochschulen zu beachten, haben Vorschläge auszuarbeiten. Gemäss dem Verfassungsartikel müssen lediglich die besonders kostenintensiven Bereiche koordiniert werden. Deshalb ist der Antrag der Minderheit II (Neirynck) ebenfalls abzulehnen.
Bei Artikel 3 Buchstaben a und b werden wir die Minderheit Pfister Theophil unterstützen. Wir wollen den Wettbewerbsgedanken in den Zielen festschreiben, wir wollen keinen nivellierenden Kurs, der die besten Universitäten des Landes behindert. Wir haben den Anspruch, dass unsere Hochschulen auch im internationalen Vergleich und im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Bei Artikel 3 Buchstabe d schliessen wir uns der Minderheit Müri an und folgen dem Beschluss des Ständerates, was, wie bereits ausgeführt wurde, konsequent ist.
Bei Artikel 3 Buchstabe h beantragt Ihnen die Minderheit Pfister Theophil eine einfache, aber hinreichende Formulierung für einen optimalen Mitteleinsatz in den besonders kostenintensiven Bereichen. Dieser Anspruch leitet sich aus der Verfassung ab; diese beinhaltet auch die entsprechenden Kriterien wie Koordination und Aufgabenteilung. Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Pfister Theophil zuzustimmen.
Den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber auf die Einfügung eines Buchstabens j lehnt unsere Fraktion ab.