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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-06-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

Keine Schnellschüsse, keine Änderung der Spielregeln im letzten Moment, aber auch kein Freipass für ungerechtfertigte Prämienerhöhungen - so kann man den Entscheid der nationalrätlichen SGK, auf die Initiative der ständerätlichen SGK nicht einzutreten, zusammenfassen.

Im Dezember 2007 haben wir hier im Parlament die neue Spitalfinanzierung beschlossen. Die Vorlage wurde in unserem Rat mit 90 zu 52 Stimmen bei 56 Enthaltungen angenommen. Die wesentlichen Elemente sind die folgenden: leistungsbezogene Vergütung stationärer OKP-Leistungen; einheitliche Tarifstruktur, in der Regel in Form von Fallpauschalen; Übergang von der Objekt- zur Subjektfinanzierung beim Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand sowie Festlegung eines Mindestanteils von 55 Prozent; Gleichbehandlung aller OKP-Versicherten, einschliesslich der Zusatzversicherten, bezüglich der OKP-Behandlungsvergütung; freie Spitalwahl der Versicherten; Zulassung der Spitalbetreiber zur OKP nach den Kriterien der Qualität und Wirtschaftlichkeit. Nicht das Kriterium "öffentliches Spital oder Privatspital" ist entscheidend, sondern die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit. In den Übergangsbestimmungen wurde festgelegt, dass die Kantone mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau während fünf Jahren Zeit haben, ihren Kostenanteil auf 55 Prozent anzuheben.

Seitdem die Vorlage verabschiedet wurde, arbeiten Bund, Kantone und Leistungserbringer an der Umsetzung der Spitalfinanzierung. Diese soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es handelt sich um eine sehr komplexe Arbeit, die geleistet werden muss. Die beiden SGK haben sich in den letzten Jahren wiederholt mit dem Stand der Umsetzung befasst und sich informieren lassen. Insbesondere die Einführung der Fallpauschalen stellt hohe Anforderungen an alle. Einige Fragen sind im heutigen Zeitpunkt noch offen.

Vor einigen Wochen beschloss die SGK des Ständerates die Lancierung einer parlamentarischen Initiative. Die Initiative beinhaltet eine Ergänzung der Übergangsbestimmungen der neuen Spitalfinanzierung. Konkret geht es darum, dass Tarif- oder Prämienerhöhungen nicht mit der Änderung der Tarifstruktur begründet werden dürfen. Zudem wollte die SGK des Ständerates nochmals festhalten, dass die Zulassung von Spitälern aufgrund von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien erfolgen soll.

Die Gründe für den Antrag Ihrer Kommission auf Nichteintreten auf diese Initiative sind die folgenden:

1. Es gibt keine hinreichenden Gründe, die einen Eingriff rechtfertigen, wie ihn die SGK-SR vornehmen will. Es liegen noch keine Fakten bezüglich der effektiven Kosten und damit der möglichen Prämienhöhe vor. Wesentliche Elemente der Spitalfinanzierung sind noch nicht festgelegt.

2. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sieht vor, dass in Bezug auf die Spitalfinanzierung die Verantwortung klar bei den Kantonen liegt. Diese haben sich in der Vernehmlassung sehr deutlich gegen die geplante Änderung ausgesprochen.

3. Die Politik muss zuverlässig und berechenbar sein. Eine dermassen kurzfristige Änderung der Übergangsbestimmungen lässt sich nicht rechtfertigen. Ausserdem ist die Formulierung nicht geeignet, Klarheit zu schaffen.

Eine Minderheit der Kommission ist für Eintreten auf die Vorlage. Die Minderheit begründet ihren Antrag damit, dass die Kantone versucht sein könnten, im Windschatten der neuen Spitalfinanzierung den Anteil der Kosten, den sie übernehmen müssen, zu beschränken.

Der Nichteintretensentscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Die Mehrheit und die Minderheit teilen die Sorge, dass die Krankenkassenprämien im Herbst wieder stark steigen könnten. Sowohl die Kantone als auch der Bundesrat sind gefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um dies zu vermeiden.