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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-09-29

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-29

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion verlangt Frau Nationalrätin Heim, dass der [PAGE 1025] Bundesrat neue Regeln veranlasst, die die Verwechslungsgefahr bei Medikamenten verringern. Erreicht werden soll dieses Ziel einerseits durch die Einflussnahme bei der Namensgebung, insbesondere, wenn die Schweiz das Medikament als erstes Land zur Anwendung zulässt, andererseits durch Vorschriften hinsichtlich Verpackung und Beschriftung, die erlassen werden sollen, damit Fehler bei der Anwendung, insbesondere in Spitälern, Heimen oder direkt bei den Patienten zu Hause, verhindert werden können. Begründet werden diese Forderungen damit, dass in Amerika etwa 33 Prozent der Medikationsfehler aufgrund der Namensgesetzgebung, Verpackung oder Beschriftung entstehen und dass in der Schweiz keine Regeln bestehen, die diese Sound-alike- und Look-alike-Problematik aufnehmen und ihr gerecht werden würden. Es gelte, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Qualitätssicherung unterstützen und nicht erschweren oder gar verunmöglichen würden.

Der Bundesrat seinerseits empfiehlt, die vorliegende Motion anzunehmen, weil das Risiko der Verwechslung in der Medikation im Zusammenhang mit Namensgebung und Verpackungselementen international bekannt sei und bereits verschiedene Behörden Leitlinien publiziert hätten. Swissmedic ihrerseits berücksichtige diese Leitlinien, die jetzt noch rechtlich verankert werden sollten.

Anlässlich der Sitzung vom 19. August 2011 hat die Kommission die Motion beraten und sie nach breiter und intensiver Diskussion abgelehnt. Dabei stand im Zentrum, dass mit der Motion Sommaruga Simonetta 09.4155 verschiedene Elemente auf dem Tisch lägen, mit denen die Medikamentensicherheit verstärkt und das Sound-alike- und Look-alike-Problem auf dem Weg der Verordnungsrevision aufgegriffen und gelöst werden könne. Zudem wurde die Kommission dahingehend informiert, dass Mitte dieses Jahres anlässlich eines Hearings mit den beteiligten Kreisen wie der Gesellschaft schweizerischer Amts- und Spitalapotheker, der Schweizerischen Stiftung Patientenschutz und Repräsentanten der Heilmittelindustrie verschiedene Massnahmen diskutiert wurden, die in den Entwurf der Revision der Arzneimittel-Zulassungsverordnung aufgenommen werden. Die Kommission beurteilte all diese Bestrebungen kritisch. Sie befürchtet, dass es dann in der Schweiz aus vermeintlichen Sicherheitsgründen zu Sondervorschriften kommen würde, die zu einer Marktabschottung und schlussendlich zu höheren Medikamentenpreisen führen würden. Wenn schon verbesserte Sicherheitsregeln angewandt werden sollen, so müssen diese international vereinbart werden.

Zudem weist die Kommission darauf hin, dass es auch in der Verantwortung der Pharmaindustrie und insbesondere der Spitäler und Apotheken liege, entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Verwechslungen zu treffen. Sie beantragt Ihnen deshalb mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen.

Frau Maury Pasquier wies in der Kommission darauf hin, dass der Ständerat dem Anliegen mit der Annahme der Motion Sommaruga Simonetta 09.4155, "Todesfälle und Millionenkosten aufgrund von Medikationsfehlern", bereits einmal zugestimmt habe und dass auch aus diesem Grunde die in der heute vorliegenden Motion angeführten Anstrengungen mit der Annahme der Motion zu unterstützen seien.

Die Motion Heim ist inhaltlich zu einem grossen Teil bereits in der von uns angenommenen Motion Sommaruga Simonetta enthalten. Sie rennt somit offene Türen ein. Verschiedene ihrer Komponenten können rascher in die Arzneimittel-Zulassungsverordnung integriert und dort verankert werden. Eine Gesetzesanpassung ist dafür nicht notwendig.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, die vorliegende Motion trotz der diskussionslosen Annahme im Nationalrat und trotz positivem Antrag des Bundesrates abzulehnen. Dafür sollen die übereinstimmenden Lösungsansätze der Spitalapotheker, der Stiftung für Patientensicherheit und der Pharmaindustrie raschestmöglich auf dem Verordnungsweg eingeführt werden. Gleichzeitig soll aber auch darauf geachtet werden, dass die Medikamentenpreise dadurch nicht unnötig erhöht werden und erreichte Preissenkungen bei den Medikamenten dadurch nicht wieder obsolet werden.