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Maissen Theo · Ständerat · 2011-09-13

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Wir haben es hier gewissermassen mit einem Dauerbrenner zu tun. Wir haben uns bereits verschiedentlich mit Schlachttiertransporten befasst und tun das nun heute kurz vor dem Mittagessen noch einmal.

Am 14. Dezember 2010 hat unser Rat zum zweiten Mal beschlossen, auf einen Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative Marty Kälin 07.417, "Grenzkontrollen und Tiertransporte", nicht einzutreten. Der Hauptgrund war der, dass damals eine neue Regelung in der Tierschutzverordnung in Diskussion war.

Nun zur Behandlung der sieben Standesinitiativen, die alle in etwa den gleichen Text haben: Der Bund oder die Bundesversammlung "wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten". Der Stand der Beratung bei diesen sieben Standesinitiativen ist unterschiedlich: Den Initiativen der Kantone Bern, St. Gallen und Freiburg hat unsere WBK zuerst Folge gegeben; der Nationalrat ist diesem Entscheid gefolgt. So hatte unsere WBK dem Plenum einen Erlassentwurf vorzulegen. Nach Prüfung der Sache sind wir in der Kommission aber letztlich zum Schluss gekommen, dass wir keinen Erlassentwurf machen sollten, und haben deshalb dem Rat beantragt, diese drei Standesinitiativen abzuschreiben. Den entsprechenden Beschluss hat unser Rat am 29. September 2010 gefasst. Der Nationalrat ist uns nicht gefolgt, sondern hat am 14. April 2011 beschlossen, die drei Standesinitiativen nicht abzuschreiben.

Den Initiativen der Kantone Zürich, Luzern und Basel-Landschaft haben wir auf Antrag der Kommission am 29. September 2010 keine Folge gegeben. Der Nationalrat hingegen beschloss am 14. April 2011, ihnen Folge zu geben.

Nun ist noch eine siebte Standesinitiative eingereicht worden, nämlich die Initiative des Kantons Basel-Stadt. Diese hat die Kommission am 28. Juni 2011 vorgeprüft. Sie beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.

Nach meinem Dafürhalten haben wir also drei Beschlüsse zu fassen. Die entsprechenden Anträge sind alle mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen worden. Sie lauten, bezüglich der Initiativen der Kantone Bern, St. Gallen und Freiburg am Beschluss auf Abschreiben festzuhalten, bezüglich der Initiativen der Kantone Zürich, Luzern und Basel-Landschaft am Beschluss auf Nichtfolgegeben festzuhalten, bezüglich der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben.

Ganz kurz noch zur Begründung: Schutz und Wohl der Tiere, aber auch die aktive Bekämpfung von möglichen Tierseuchen sind auch aus Sicht der Kommission ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. So verlangte sie vom Bundesrat, dass der Transport von Tieren unter tiergerechten Bedingungen erfolgen und unnötiger Stress der Tiere vermieden werden solle. Der Bundesrat hat dann aufgrund dieser intensiven Diskussion beschlossen, Artikel 175 der Tierschutzverordnung zu überarbeiten respektive zu ergänzen. Dieser Artikel in der Tierschutzverordnung lautet nun so: "Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz durchgeführt werden."

Die erwähnte Regelung der Tierschutzverordnung betrifft die in Artikel 175 namentlich aufgeführten Tiere ohne Unterscheidung zwischen Schlacht- und Nutztieren mit Ausnahme der Pferde und des Geflügels, wo nur die Schlachttiere gemeint sind. Würde man nun den Anliegen der Initiativen Folge leisten, hätten wir bezüglich des Tierschutzes einen Rückschritt, weil sich diese Initiativen nur auf Tiere beziehen, die zur Schlachtung bestimmt sind. Das hätte eine Lockerung des Strassentransitverbotes zur Folge.

Die heutige Regelung der Verordnung ist hinsichtlich des Tierschutzes strenger und umfassender. Der Bundesrat ist auch bereit, diese Verordnungsregelung in den Verhandlungen mit der EU zu verteidigen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Initiativen abzuschreiben bzw. ihnen keine Folge zu geben, weil wir keinen Rückschritt im Tierschutz wollen.

Ich erlaube mir abschliessend zu diesen sieben Standesinitiativen noch eine persönliche Bemerkung zuhanden der Kantone und der Kantonsparlamente: Die konzertierte Einreichung von Standesinitiativen in dieser Form ist nicht ganz unproblematisch, weil die Quantität nicht unbedingt für die Qualität dieser Initiativen spricht. Es besteht die Gefahr, dass die Eingabe einer so grossen Zahl von Initiativen ein inflationäres Mass annimmt. Persönlich würde ich es sehr bedauern, wenn das an sich sinnvolle Instrument der Standesinitiative auf diese Art und Weise entwertet würde. Das ist ein persönlicher Appell von mir als Kommissionssprecher an die Kantone respektive an die Kantonsparlamente.

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