Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-09-13
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-13
Wortprotokoll
Zuerst die schlechte Botschaft: Die ursprünglichen Verordnungsentwürfe zur Strukturreform waren in Bezug auf den Vollzug und vor allem natürlich für die vom Vollzug Direktbetroffenen eine, muss ich sagen, richtige Vollzugswüste, eine Vollzugskatastrophe. Es war dies meines Erachtens ein Beispiel dafür, wie man den Vollzug eben nicht machen sollte: nichts von Effizienz, nichts von weniger Bürokratie, nichts von weniger Leerläufen usw.
Ich komme zur guten Botschaft: Ich rechne dem Bundesrat hoch an, dass er der massiven Kritik nun teilweise, wie es Herr Graber gesagt hat, Rechnung getragen und die Verordnungsbestimmungen überarbeitet und korrigiert hat. Ich begrüsse ausdrücklich die vorgenommenen Anpassungen; sie sind geschildert worden.
Nach wie vor, muss ich sagen, Herr Bundesrat, fehlt für einige Bestimmungen, die Sie in der Verordnung vorgesehen haben, eine gesetzliche Grundlage. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das zeigt, was jetzt beim Vollzug eben anstösst: die Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven. Das ist im Gesetz nirgends geregelt, in der Verordnung hat man aber einen Versuch gemacht. Es muss sich dann in der Praxis zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen effektiv mehr sind als nur Beruhigungspillen.
Es scheint mir auch wichtig, dass im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform nur das absolut Notwendigste geregelt wird. Es ist jetzt schon kompliziert genug. Wenn ich an gewisse administrative Dinge denke, wie zum Beispiel eine Teilliquidation, so, muss ich sagen, dass man dann nur noch Leute in die Stiftungsräte entsenden darf, die ein Studium des Versicherungswesens gemacht haben.
Weiterhin soll auf das gebaut werden, was sich bisher bewährt hat. Die Gestaltungsverantwortung der Sozialpartner im paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat darf eben nicht weiter ausgehöhlt werden.
Was aber schon allen Beteiligten und Betroffenen klar ist, ist der mit der Umsetzung der geänderten Verordnungsbestimmungen erhöhte Kontroll- und Verwaltungsaufwand. Es wird nicht mehr diskutiert, ob es mehr Aufwand gibt oder weniger, sondern es wird nur noch diskutiert, wie hoch der zusätzliche Aufwand ist, den man jetzt mit diesen Bestimmungen zu leisten hat. Und es ist auch klar: Hohe Kosten in diesem Bereich reduzieren letztlich die Leistungen an die Versicherten.
Der Bundesrat hat die personelle Ausstattung des Sekretariats und der Oberaufsichtskommission auf 25,5 Stellen festgelegt; der Vernehmlassungsentwurf hatte noch 28,8 Stellen vorgesehen. Schon die BVG-Kommission hat die Oberaufsichtskommission als zu gross empfunden. Man kann es ausrechnen, man kann sich überlegen, was die zu tun haben - aber man kommt nie auf diese Stellenzahl. Deshalb unterstütze ich vor allem auch in diesem Bereich die Motion Graber Konrad, die eben vorsieht, dass die Aufgaben der Oberaufsichtskommission mit deutlich weniger Stellen erledigt werden könnten. Wichtig scheint uns auch, daran zu erinnern, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und nach vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen, und das wird jetzt dann noch passieren. Die Erfahrungen, die bisher gemacht wurden, müssen also dann einfliessen, damit eben nicht noch höhere Verwaltungskosten entstehen.
Ich werde die Motion Graber Konrad unterstützen, vor allem auch in Zusammenhang mit der Dotierung dieser sogenannten aufgepfropften Oberaufsichtskommission.