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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2011-09-22

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, bei Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben a, d und e sowie bei Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben abis und b dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Das Ganze ist als Konzept zu behandeln.

Die Artikel 11 und 12 sind zentrale und heikle Artikel. Es geht hier um die Kompetenzverteilung zwischen den zwei Organen der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Die Schweizerische Hochschulkonferenz tagt als Plenarversammlung und als Hochschulrat. In der Plenarversammlung sind alle Kantone vertreten, also die Trägerkantone und auch die Kantone, die einfach an die Hochschulen zahlen. Im Hochschulrat sind lediglich die 14 Kantone mit eigenen Hochschulen vertreten, die sogenannten Trägerkantone.

In Artikel 11 Absatz 2 und in Artikel 12 Absatz 3 werden den einzelnen Gremien Kompetenzen zugeschrieben. Ich beantrage Ihnen mit meinem Minderheitsantrag, dass bei den wesentlichen Punkten auch diejenigen mitbestimmen können, die "nur" bezahlen. Konkret handelt es sich in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a um die Festlegung der Merkmale der Hochschultypen. Das ist von gesamtschweizerischer Bedeutung und muss entsprechend auch national abgestimmt erfolgen. Was verstehen wir unter Merkmalen? Die Merkmale beschreiben und definieren die Besonderheiten der einzelnen Hochschultypen, also der Universitäten, der Fachhochschulen und der pädagogischen Hochschulen. Dazu gehören z. B. die verschiedenen Aufgaben der Hochschulen in unserem Bildungssystem; Beispiele hierfür sind die Berufsqualifizierung, die Beziehung zwischen der angewandten Forschung und Entwicklung und der Grundlagenforschung. Das sind Fragen, die das gesamte Bildungssystem betreffen und entsprechend nicht nur von den Trägerkantonen entschieden werden sollten.

Bei Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d geht es um die Festlegung von Grundsätzen zur Bestimmung von besonders kostenintensiven Bereichen. Auch hier ist es sinnvoll, dass alle Kantone mitsprechen, da das schliesslich alle Kantone bezahlen.

Bei Buchstabe e geht es um die Empfehlung für die Erhebung von Studiengebühren. Stipendien und Gebühren [PAGE 1629] sollten immer zusammen betrachtet werden. Es ist nicht sinnvoll, wenn das eine Organ über die Gewährung von Stipendien entscheidet oder dazu Empfehlungen abgibt und das andere Organ über die Gebühren befindet.

Meine Minderheit ist mit dem Ständerat der Meinung, dass in diesen drei Punkten - also bei den Buchstaben a, d und e von Artikel 11 Absatz 2 - aus staatspolitischen Gründen eine Gleichbehandlung der Kantone wichtig ist.

Ich beantrage Ihnen deshalb, gemäss Bundesrat und Ständerat die Kompetenzen bei der Plenarversammlung zu belassen.