preparatory:AB 153482
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Beim Geschäft X-Ray Free-Electron Laser (XFEL) geht es um den Bau und den Betrieb einer europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage in Hamburg Bahrenfeld. Der Bundesrat hat das internationale Übereinkommen bereits an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2008 ein erstes Mal beraten und die beiden für das Geschäft zuständigen WBK um eine provisorische Genehmigung gebeten. Es handelte sich um eine Konsultation gemäss Artikel 152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes. Sowohl unsere Schwesterkommission wie auch unsere Kommission kamen dem Anliegen entgegen. Seit dem 30. November 2009 wird das völkerrechtliche Abkommen provisorisch angewendet.
Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament die Genehmigung der Schweizer Teilnahme. Vorläufig ist eine finanzielle Beteiligung am Bau des XFEL in der Höhe von 26,7 Millionen Franken bis 2015 vorgesehen. Dieser Betrag wurde bereits 2007 vom Parlament bewilligt, und zwar im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft. Die Finanzkommission befasste sich am 24. August 2010 mit der Vorlage; sie hatte keine Bemerkungen anzubringen und verzichtete auf einen Mitbericht.
Mit der vorliegenden Botschaft und dem entsprechenden Bundesbeschluss wird nun dem Parlament die Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsanlage European XFEL zur Genehmigung unterbreitet. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit der Beteiligung an einer Anlage, die zukunftsorientiert ist und für viele Bereiche der technischen, naturwissenschaftlichen und teilweise geisteswissenschaftlichen Forschung nutzbar ist. Um hier verschiedene Disziplinen zu nennen, möchte ich namentlich Physik, Chemie, Biochemie, Medizin, Pharmakologie, Materialwissenschaften, Erdwissenschaften und Nanotechnologie hervorheben. Diese ganze Bandbreite wird von diesem Projekt abgedeckt.
Die Beteiligung der Schweiz am Projekt European XFEL wurde bereits im Jahre 2004 mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Memorandum of Understanding zwischen verschiedenen interessierten Staaten angedacht. Im Jahre 2007 wurden auf schweizerischer Seite im Rahmen der BFI-Botschaft 2008-2011 die Mittel für eine Beteiligung am Bau der Anlage beantragt und vom Parlament genehmigt. Damit sich die Schweiz von Beginn weg an den Entscheidungen beteiligen konnte, unterbreitete das EDI dem Bundesrat im Herbst 2008 einen Antrag auf vorläufige Anwendung dieses völkerrechtlichen Übereinkommens.
Das Abkommen wurde am 30. November 2009 von zehn Staaten unterzeichnet. Mit Blick auf das Risiko, dass das Projekt gegenüber der harten internationalen Konkurrenz übermässig in Rückstand geraten könnte, begann Deutschland bzw. der deutsche Projektpartner Ende 2008 mit dem Bau der Anlage. Am 28. September 2009 wurde dann die European XFEL GmbH gegründet. Mit Datum der Unterzeichnung des völkerrechtlichen Übereinkommens vom 30. November 2009 wurde auch die Schweiz Teilhaberin dieser GmbH. An der Bevollmächtigungskonferenz vom 30. November hielt die Schweiz in einer einseitigen Erklärung die Einzelheiten ihrer Teilnahme fest. Die wichtigsten Punkte waren dabei die vorläufige Anwendung des Übereinkommens bis zur erfolgten innerstaatlichen Genehmigung, eine vorerst auf die sogenannte Phase I - die Bauphase - beschränkte Beteiligung mit Ausstiegsmöglichkeit nach einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, der Schweizer Beitrag an die Phase I im Umfang von insgesamt 15 Millionen Euro, beruhend auf dem Preisstand von 2005, und die Regeln für den Umgang mit dem geistigen Eigentum. Der Schweizer Beitrag an die Phase I, also an die Bauphase, soll zu einem Drittel aus einem direkten Finanzbeitrag und zu zwei Dritteln aus einem Sachbeitrag geleistet werden. Der Sachbeitrag soll vom Bund separat finanziert und vom Paul-Scherrer-Institut bereitgestellt werden.
Mit der Anlage in Hamburg wird den Forschern aus der Akademie, aber auch den Forschern aus der Wirtschaft ein neuartiges Instrument zur Verfügung gestellt, welches in Physik, Chemie, Biologie, Erdwissenschaften und anderen Bereichen bisher unmögliche Beobachtungen zulässt. Insbesondere die künftig möglichen Anwendungen in der pharmakologischen und medizinischen Forschung, aber auch jene in der Materialforschung werden neue Erkenntnisse und neue Produkte hervorbringen. Um an dieser Entwicklung direkt teilhaben zu können und den Schweizer Forschenden den Zugang zu diesem einzigartigen Instrument offenzuhalten, ist nun dieser Bundesbeschluss zu verabschieden. In den kommenden drei Jahren wird die Schweiz auch eine allfällige Teilnahme am Betrieb prüfen. Die dafür zu erwartenden jährlichen Beiträge der Schweiz werden momentan auf einen Rahmen von 4 bis 6 Millionen Franken geschätzt.
Die WBK beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage.