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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-09-12

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-12

Wortprotokoll

Am 23. August dieses Jahres hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten dazu entschieden, Ihnen den Antrag zu unterbreiten, der parlamentarischen Initiative Favre Laurent "Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen" Folge zu geben.

Gegenstand der parlamentarischen Initiative Favre Laurent sind Weiden, die per definitionem Teil der Waldfläche sind und somit der Waldgesetzgebung unterstehen. Diese besonderen Weiden werden auf Deutsch je nach Region als bestockte Weiden, als Waldweiden oder als Wytweiden bezeichnet, auf Französisch als "pâturage boisé". Ungefähr die Hälfte dieser bestockten Weiden liegt im Jurabogen, die andere Hälfte im Alpenraum. Im Jurabogen sind die bestockten Weiden ungefähr zu 30 Prozent bewaldet. Unter den Aspekten der Biodiversität und der Landschaftspflege handelt es sich bei den bestockten Weiden unbestrittenermassen um wertvolle Kulturlandschaften.

Die Problematik der bestockten Weiden liegt in ihrer gemischten Nutzung und der zonenrechtlichen Zuordnung. Mit der Deklaration als Wald und der damit verbundenen Unterstellung unter das Waldgesetz sind ihre Flächen geschützt. Die Landwirte, die diese Flächen beweiden, werden schon heute mit Direktzahlungen gemäss Landwirtschaftsgesetzgebung unterstützt. So weit die Ausgangslage.

Die parlamentarische Initiative Favre Laurent zielt nun darauf ab, das Waldgesetz, das Landwirtschaftsgesetz und das Raumplanungsgesetz so zu ändern, dass die bestockten Weiden neu der Landwirtschaftszone zugeordnet werden können. Damit soll einerseits die Nutzung dieser Weiden [PAGE 1371] sachgerechter und klarer definiert und andererseits die Ausdehnung der Waldfläche bekämpft werden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass bei den bestockten Weiden nicht der Schutz des Waldes im Vordergrund stehen sollte, sondern die Weide selber, die ja flächenmässig deutlich grösser ist. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass eine solche Änderung Anreize schaffen würde, durch eine aktive Pflege der Weiden durch die Landwirte die unerwünschte Ausdehnung der Waldfläche zu verhindern. Mit einer Unterstellung der bestockten Weiden unter das Landwirtschaftsgesetz würden bescheidene zusätzliche Mittel aus dem Agrarbudget zugängig gemacht. Gemäss einer Schätzung der Verwaltung sprechen wir ungefähr von einem Betrag von 1,5 Millionen Franken.

Aus den Ihnen dargelegten Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Eine starke Minderheit empfiehlt Ihnen, wie von Kollegin Semadeni dargelegt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da die Grundanliegen durch die erfolgten Revisionen des Waldgesetzes und des Raumplanungsgesetzes bereits erfüllt seien und da die landwirtschaftliche Nutzung der beweideten Flächen der bestockten Weiden bereits heute mit Direktzahlungen gefördert werde.