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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Kiener Nellen, wenn Sie den Text des Gesetzes anschauen, dann sehen Sie, dass wir ab dem Jahr 2016, ab dem die Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes in Kraft sind, eine Übergangsfrist von fünf Jahren zugestehen. Das ist zugegebenermassen eine lange Übergangsfrist, aber es ist in diesem Fall eine vertretbare Übergangsfrist. Nach dieser Übergangsfrist gelten für alle Aufwandbesteuerten die neuen Regelungen - unabhängig davon, was sie heute haben. Für alle Aufwandbesteuerten gelten ab dem Jahr 2021 also die Regelungen, die wir hier und heute hoffentlich verabschieden.