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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich kann in Fortführung der Argumentationslinie von Herrn Nationalrat Pardini gerade erklären, warum wir diesen Vorschlag gemacht haben. Herr Pardini, Sie haben gesagt, die Steuermoral in der Schweiz sei hoch. Ja, sie ist hoch - mit der Pauschalbesteuerung, die wir seit Jahren kennen, haben wir eine hohe Steuermoral. Der Service public ist effizient. Diese Effizienz geht auch auf die 700 Millionen Franken an Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung zurück, die vielleicht zu einem Teil sonst nicht bei uns anfallen würden. Das können wir nicht sagen, aber immerhin können wir auch nicht das Gegenteil beweisen - behaupten lässt sich das schon.

Das subjektive Empfinden gewisser Mitbürgerinnen und Mitbürger ist es, dass die Gerechtigkeit etwas angeritzt sei mit dieser Form der Pauschalbesteuerung, wie wir sie heute mit diesen Ansätzen haben. Das ist auch der Grund, warum wir hier ganz entschieden vorwärtsgehen, indem wir vom Dreifachen zum Siebenfachen gehen und indem wir diese Bemessungsgrundlage von 400 000 Franken bei der direkten Bundessteuer einführen. Damit tragen wir diesem subjektiven Empfinden besser Rechnung. Es ist, denke ich, ein guter Kompromiss, den wir hier mit den Kantonen über die Jahre gefunden haben. Das ist die Innenseite.

Wenn Sie nun sagen, die Aussenseite, die OECD, habe zum Ausdruck gebracht, die Pauschalbesteuerung sei keine gute Lösung, dann muss ich sagen, dass es schon Länder gibt, die mehr Probleme haben als die Schweiz. Wenn Sie jetzt also die einzelnen Modelle der Pauschalbesteuerung anschauen - ich habe das gemacht -, dann sehen Sie: Wir werden nicht die Ersten sein, die dann irgendwann an den Pranger gestellt werden. Gerade England lässt ja für Leute, die in England eine Erwerbstätigkeit haben, in England die Pauschalbesteuerung zu; diese Personen werden anderswo dann für den Rest besteuert oder nicht besteuert. Insofern ist das sicher das ungerechtere System - wo Sie doch von Gerechtigkeit sprechen - als unser Schweizer System.

Jetzt zu den Einzelanträgen: Ich möchte Sie bitten, nicht dem Antrag von Siebenthal zu folgen. Das wäre ein Rückschritt gegenüber dem, was wir jetzt diskutiert haben. Es wäre auch den Kantonen gegenüber etwas sonderbar. Wir haben mit den Kantonen die Vereinbarung getroffen, dass wir von 400 000 Franken als Bemessungsgrundlage ausgehen. Jede Lösung, die von diesem Kompromiss mit den Kantonen abweicht, wird mit Bestimmtheit nicht mehr getragen.

Ich möchte Sie also schon bitten, hier beim Entwurf des Bundesrates, der mit den Kantonen vereinbart worden ist, zu bleiben.

Ich möchte Sie auch bitten, den Einzelantrag Wandfluh abzulehnen. Herr Wandfluh, Sie schreiben, Ihr Antrag würde dann zu Vereinfachungen führen. Konkret ist es ja so, dass Sie die Lebenshaltungskosten ermitteln müssen. Diese müssen Sie in jedem Fall gleichermassen ermitteln, bei der direkten Bundessteuer, bei der Kantonssteuer. Das ist im Grunde genommen das Komplizierte. Wenn Sie die Lebenshaltungskosten ermittelt haben, dann spielt es im Wesentlichen keine Rolle mehr, wie Sie es machen - mit einem Mindestbetrag, mit einem Mehrfachbetrag, mal drei oder mal zwei.

Ich möchte Sie daher bitten, hier bei unserem Antrag zu bleiben. Die Kantone sollen einen Mindestbetrag festlegen. Es braucht nicht der gleiche zu sein wie bei der direkten Bundessteuer. Meines Erachtens ist das System so richtig; es wäre keine Vereinfachung, was Sie, Herr Wandfluh, vorschlagen.