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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-12-11

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Die Grünen empfehlen Ihnen, den Antrag der Minderheit Schilliger zu Artikel 11 abzulehnen und bei Artikel 17a den Antrag der Minderheit Aubert zu unterstützen.

In Artikel 11 geht es um die Finanzierung von Ressortforschung und neu eben nicht nur um Ressortforschung, sondern auch um Projektförderung. Die Projektförderung war Teil des bundesrätlichen Vorentwurfes. In der Vernehmlassung war die Projektförderung völlig unbestritten. Trotzdem war sie in der definitiven Vorlage nicht mehr zu finden. Projektförderung ist wichtig, weil sie erfolgreiche Weiterbildungsprojekte aktiv vorantreiben kann, im Sinn der Förderung von Best Practice. Das können Sensibilisierungskampagnen sein, die keinem bestimmten Amt zugeschrieben werden können, das könnten auch Alphabetisierungskampagnen zur Erreichung der Grundkompetenzen sein. Es ist deshalb wichtig, dass dieses unbestrittene Anliegen, das im Vorentwurf zu diesem Gesetz noch enthalten war, wieder in diesen Entwurf aufgenommen wird. Das Gegenargument, dass es dazu Spezialgesetze wie beispielsweise das Berufsbildungsgesetz gebe, ist falsch, weil Weiterbildung nicht gleich Berufsbildung ist.

Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Schilliger abzulehnen.

Bei Artikel 17a soll zur Unterstützung der Langzeitweiterbildung der Lohnausfall durch einen Vorbezug der AHV von maximal einer Jahresrente teilweise kompensiert werden. Hier bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Aubert zu unterstützen. Es gibt einen bekannten Arbeitsrechtler, nämlich Thomas Geiser, der in einem Vortrag festgehalten hat, dass Weiterbildung von Gesetzes wegen auch die Aufgabe des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber hat damit auch eine finanzielle Mitverantwortung in diesem Bereich zu tragen. Thomas Geiser bezieht sich auf den Fürsorgeartikel des schweizerischen Arbeitsrechtes, sprich Artikel 328 OR. Wir haben das auch bereits in der Kommission gesagt.

Nun war es so, dass diejenigen, die diese Mitfinanzierung nicht wollten, sagten, die hauptsächliche Verantwortung für die Grundkompetenzen liege bei den betroffenen Erwachsenen selbst oder beim Staat. Das reiche, es sei schon kompliziert genug, das so zu regeln. Das stimmt so allerdings nicht, weil gerade erwachsenen Menschen, denen die Grundkompetenzen fehlen, auch die Kompetenzen für eigenverantwortliche Entscheidungen fehlen! Es ist bekannt und klar erwiesen, dass es eine enge Korrelation gibt zwischen Sozialstatus, Bildung und der Möglichkeit, eigenverantwortlich zu handeln.

Diejenigen, die dann noch gesagt haben, neben einer komplizierten Legiferierung berge dieser Antrag auch noch unbekannte und grössere finanzielle Risiken, irren: Die Kompensation der Lohnausfälle bezieht sich nämlich nur auf Langzeitweiterbildungen und entspricht höchstens einer AHV-Jahresrente. Wir wissen somit, dass die Forderung der Minderheit Aubert keine unbekannten finanziellen Risiken [PAGE 2150] birgt und sich durchaus auf gesetzlicher Ebene umsetzen lässt. Es braucht nur den politischen Willen und die Anerkennung des Sachverhalts, dass der verspätete Erwerb von Grundkompetenzen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung - inklusive der Arbeitgeber - entspricht und uns volkswirtschaftlich mehr zurückgeben wird, als wir dafür ausgeben werden.

Wir bitten Sie deshalb, die Minderheit Aubert zu unterstützen.