Niederberger Paul · Ständerat · 2011-12-08
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-08
Wortprotokoll
Folgendes zur Ausgangslage: Die Initiative wurde am 21. September 2009 von der SVP-Fraktion eingereicht. Sie will, dass bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik die Auskunft für natürliche Personen wieder freiwillig wird. Lediglich für die Volkszählung soll die Auskunftspflicht bestehen bleiben. Auslöser war eine Verordnungsänderung im Jahre 2009, mit der die Auskunftspflicht für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung eingeführt wurde. Dieses Obligatorium, verbunden mit einer Bussenandrohung, löste heftige Proteste aus, und in beiden Räten wurden Interpellationen eingereicht.
Im Februar 2010 nahm die SPK-NR die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative vor. Sie beschloss mit 19 zu 2 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
Ihre Kommission ist sich einig, dass die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung eine grosse Bedeutung hat: Sie liefert Indikatoren für die Entwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit, und sie gibt auch Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand, die Arbeitsbedingungen und die Auswirkungen des freien Personenverkehrs. Insbesondere persönliche Fragen würden unseres Erachtens aber wahrscheinlich zuverlässiger beantwortet, wenn sie freiwillig beantwortet werden könnten. Ihre SPK hat der Initiative am 23. März 2010 in der ersten Phase mit 8 zu 4 Stimmen Folge gegeben.
Der kurze Erlassentwurf wurde in die Vernehmlassung gegeben. Die Stellungnahme der Kantone hat etwas erstaunt: 18 Kantone lehnen die Vorlage ab, lediglich 7 Kantone stimmen ihr zu. Die Kantone befürchten offenbar eine Einbusse bei der Qualität und höhere Kosten. Auf der anderen Seite ist aber eine Mehrheit der Verbände für die Vorlage.
Am 31. März 2011 hat die SPK-NR die Vorlage mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.
Nun zum Kerninhalt dieser Vorlage: Die Auskunftspflicht für natürliche Personen soll für die Volkszählung weiterhin gelten. Die Teilnahme an anderen Erhebungen soll freiwillig sein. Personen wie z. B. Ärzte, die dem statistischen Amt von Berufes wegen gewisse Auskünfte erteilen müssen, sind nach wie vor verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben; das wird beibehalten, wie es bis anhin war. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind auch die sogenannten indirekten Erhebungen durch das Bundesamt für Statistik gewährleistet. Das heisst, dass auf gewissen Ämtern Informationen bereits vorhanden sind und nicht an der Quelle erhoben werden müssen und dass diese Informationen dann ebenfalls ans Bundesamt für Statistik weitergeleitet werden.
Zu den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung: Diese beschränken sich nach heutigem Stand der Dinge auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung. Neu wird diese vierteljährlich durchgeführt. Schätzungen gehen von einer Steigerung um rund 25 Prozent oder 1,2 Millionen Franken aus, dies aber nur für den Fall, dass die vorgesehene symbolische Entschädigung eingeführt wird. Wenn diese nicht eingeführt würde, sprächen wir von einer Kostensteigerung um rund 10 Prozent oder 500 000 Franken.
Ihre SPK hat dem Geschäft am 13. Oktober 2011 mit 7 zu 2 Stimmen zugestimmt. Wenn Sie die Fahne anschauen, dann sehen Sie auf Seite 2, dass bei Artikel 6 Absatz 1bis eine Differenz zum Nationalrat geschaffen wurde. Inhaltlich ist der Antrag unserer Kommission identisch mit dem Beschluss des Nationalrates, aber er ist klarer formuliert. Nach unseren Informationen wurde der Antrag des Bundesrates vom zuständigen Bundesrat zurückgezogen, weil die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission angeblich so klar waren, dass der Antrag des Bundesrates nicht weiter diskutiert wurde. Ich habe jetzt aber gesehen, dass Herr Bundesrat Burkhalter den Kopf geschüttelt hat; offenbar sind die Informationen bei uns nicht richtig angekommen, vielleicht habe ich sie auch nicht richtig verstanden. Herr Bundesrat Burkhalter kann ja dann in der Detailberatung Auskunft darüber geben.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Sie haben gesehen, dass ein Minderheitsantrag vorliegt. Die detaillierte Begründung dieses Antrages wird Kollege Cramer vornehmen. Die Minderheit befürchtet bei Einführung der Freiwilligkeit eine Qualitätseinbusse. Die Mehrheit der Kommission kann sich dieser Argumentation nicht anschliessen. Wir haben bei der Verwaltung nachgefragt, wie es bezüglich der Qualität denn aussehe. Die Auskunft war eindeutig die, dass bei der Qualität keine Einschränkungen zu befürchten sind.
Ich bitte Sie nochmals, auf das Geschäft einzutreten und der Mehrheit zuzustimmen.