Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-09-16
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident von Spitex privée Suisse, dem Verband der privaten Spitex-Anbieter der Schweiz.
Die Motion verlangt erstens eine Gleichstellung der privaten Spitex mit der öffentlichen Spitex betreffend Mehrwertsteuer. Zweitens verlangt die Motion eine Befreiung der privaten Spitex von der Mehrwertsteuer, weil auch die öffentliche Spitex von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Bei den hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex besteht gemäss geltendem Recht eine klare Rechtsungleichheit. Nach Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzes ist die öffentliche Spitex von der Mehrwertsteuer ausgenommen, während die private Spitex die Mehrwertsteuer zu bezahlen hat. Begründet wird diese ungleiche Behandlung mit der Gemeinnützigkeit. Man geht automatisch und wie selbstverständlich davon aus, dass die öffentliche Spitex gemeinnützig ist. Diese Beurteilung ist falsch und entspricht nicht der Wirklichkeit. Der wesentliche Bezug der öffentlichen Spitex zur Öffentlichkeit ist, dass die öffentliche Spitex von der Öffentlichkeit im Rahmen eines Leistungsvertrags Subventionen erhält. Dies hat aber nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun.
Es kann nun nicht sein, dass man Subventionen bekommt, deshalb gemeinnützig ist und aus diesem Grund keine Mehrwertsteuer bezahlen muss. Weil die öffentliche Spitex Subventionen erhält, hat sie es nicht nötig, einen Gewinn zu erwirtschaften und diesen auszuschütten. Dafür, dass sie keinen Gewinn erwirtschaften muss, wird die öffentliche Spitex zusätzlich mit dem Erlass der Mehrwertsteuer belohnt - eine verkehrte Welt! Am Markt tritt die öffentliche Spitex sehr aktiv auf.
Es gibt keinen Grund, die gleiche Leistung betreffend Mehrwertsteuer ungleich zu behandeln. Bei den Krankenpflegeleistungen und bei der Grundpflege haben wir die Gleichstellung zwischen öffentlicher und privater Spitex. Es gibt keinen Grund, diese Gleichstellung bei den hauswirtschaftlichen Leistungen nicht vorzunehmen. Die heutige Rechtslage verletzt den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer, der in Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes stipuliert ist.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.