Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass für die bestehenden Kernkraftwerke die Laufzeiten nicht gesetzlich begrenzt werden sollten. Vielmehr hat die Stilllegung am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer zu erfolgen. Die Sicherheit definiert sich nicht über eine von vornherein festgelegte Betriebsdauer. Für eine vorzeitige Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke besteht kein Anlass. Mit der laufenden Aufsicht des Ensi ist gewährleistet, dass mit Nachrüstungsmassnahmen die Sicherheit stetig verbessert wird. Der Entscheid des Bundesrates beinhaltet einen geordneten Ausstieg aus der Kernenergie, ohne diese Technologie zu verbieten. Damit setzt er die vom Parlament überwiesenen Ausstiegsmotionen um.
Um in der Schweiz auch in Zukunft über eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu verfügen, hält es der Bundesrat für unerlässlich, dem Beschluss zum Ausstieg auch eine energiepolitische Strategie mit entsprechenden Massnahmen gegenüberzustellen. Dies erfolgt mit der Energiestrategie 2050.
Eine gesetzliche Befristung mit schematischer Laufzeitverkürzung könnte schwerlich mit Sicherheitsargumenten begründet werden. Es bestünde deshalb das Risiko, dass der Bund den Betreibern eine Entschädigung leisten müsste, und zwar zumindest für nichtamortisierbare Investitionen, welche die Betreiber im Vertrauen auf die heutige gesetzliche Regelung getätigt haben. Mit dem Vorschlag des Bundesrates können dagegen Entschädigungen ausgeschlossen werden, wie sie beispielsweise für Projekte wie Kaiseraugst und Graben gezahlt wurden.