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preparatory:AB 154157

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-09-16

Wortprotokoll

1. Seit Inkrafttreten der IV-Revision 6a werden durch das Monitoring laufend Daten zur Umsetzung der entsprechenden Massnahmen erhoben.

2. Eine Zwischenbilanz darüber, wie viele Personen nach Durchführung dieser Massnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, ist frühestens Ende 2014 zu erwarten. Eine summarische Evaluation der Ergebnisse der IV-Revision 6a wird 2019 erfolgen.

3. Unabhängig von der IV-Revision 6a beobachtet der Bundesrat den Eingliederungserfolg der IV genau. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die IV-Stellen führen derzeit eine Kampagne zur Sensibilisierung der Arbeitgeber durch. Sollte sich zeigen, dass die Sensibilisierung und die bestehenden Anreize für die Arbeitgeber nicht ausreichen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen.