Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-16
Wortprotokoll
Der Inhaber der Betriebsbewilligung eines Kernkraftwerks hat gemäss Kernenergieverordnung alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung, genannt "periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)", durchzuführen. Zur umfangreichen, der Aufsichtsbehörde einzureichenden PSÜ-Dokumentation gehört auch ein aktualisierter Sicherheitsbericht. Dieser ist nicht öffentlich. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wird seine sicherheitstechnische Stellungnahme zur PSÜ des Kernkraftwerks Mühleberg noch im Verlaufe des Jahres 2013 publizieren. Die Stellungnahme wird, wie die übrigen Stellungnahmen und Gutachten des Ensi, auf dessen Website aufgeschaltet und somit öffentlich zugänglich gemacht.