Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20
Wortprotokoll
Nachdem jetzt die Diskussion in unserem Rat doch auch emotional ein bisschen Fahrt aufgenommen hat, möchte ich als Kommissionssprecher vielleicht hier noch ein paar Anmerkungen machen. Ich lege auch meine Interessenbindungen offen: Ich bin vermutlich der einzige Ständerat, welcher eben am Montag vor Beginn der Session noch seinen handicapierten Sohn in die Krippe bringen kann und damit auch in etwa weiss, wie das heute diesbezüglich läuft - dies auch als Hinweis an Madame Savary, dass es eben nicht nur Frauen gibt, die heute in diesem Modell leben, sondern dass sich heute auch Männer an der Kinderbetreuung beteiligen. Es ist, aus meiner Sicht, letztlich richtigerweise eine politische Frage, ob man das tut oder nicht, und man sendet damit auch ein entsprechendes Signal. Aber politische Entscheidungen sollten eben doch auch steuerrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen.
Kollege Niederberger hat richtigerweise nochmals darauf hingewiesen, dass der grosse Unterschied eben darin liegt, dass auch beide Einkommen besteuert werden, wenn beide Partner einer Arbeit nachgehen. Darin liegt ja gerade der Grund dafür, dass man in der Vergangenheit zum Schluss gekommen ist, dass dann für diejenigen Kosten, welche aufgrund der Erwerbstätigkeit für die Fremdbetreuung anfallen, ein Steuerabzug vorgesehen werden sollte. Das hat überhaupt nichts mit einer Bevorzugung dieser Familien zu tun. Man wollte eine Schlechterstellung vermeiden und hat deshalb die letzten Korrekturen angebracht. Insoweit hat eben das Steuerrecht eine Korrektur vorgenommen gegenüber einer Situation, welche in der Vergangenheit von vielen Familien als ungerecht einführen wurde.
Ich bin deshalb nicht der Meinung, dass es heute ein Ungleichgewicht gibt. Wir würden demgegenüber nach Auffassung der Kommissionsmehrheit wiederum ein neues Ungleichgewicht schaffen, wenn wir zusätzlich einen Eigenbetreuungsabzug im Sinne der Initiative vornehmen würden.
Es hat jetzt auch wenige Voten gegeben, welche sich für die Annahme der Initiative ausgesprochen haben, aber deutlich mehr, die sich, zumindest kumulativ, für den Rückweisungsantrag ausgesprochen haben, der eben weniger weit geht, aber trotzdem jenen Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, eine zusätzliche Wertschätzung entgegenbringt.
Letztlich geht es einfach um die Frage, ob das Zweiteinkommen, das während Zeiten der Fremdbetreuung erzielt wird, auch besteuert wird. In der Bundesgesetzgebung steht auch klar, dass der Nachweis dieser Kosten für die Fremdbetreuung erbracht werden muss. Es ist nicht so, dass man diesen Fremdbetreuungsabzug einfach nur vornehmen kann, indem man ein Kreuz macht. Man muss die effektiv anfallenden Kosten ausweisen. Diese Kosten entstehen eben bei einer Eigenbetreuung nicht.
Sämtliche Familien haben einen Kinderabzug zugut - das ist ja der Sozialabzug in Bezug auf die Aufwendungen, welche Kinder verursachen. Dort werden die allgemeinen Lasten, welche mit den Kindern verbunden sind, abgegolten. Umgekehrt darf man auch darauf hinweisen, dass eben Kinder nicht als Last empfunden werden sollten, sondern Kinder sind doch eine grosse Freude.
Auch wenn wir der Mehrheit folgen und sagen, dass wir das Familienleben eigenverantwortlich organisieren sollten, dann, glaube ich, haben wir hier drin doch den Konsens, dass wir als Politiker und der Staat nichts tun sollten, was eben ein bestimmtes Familienmodell gegenüber einem anderen fördern würde. Aus meiner Sicht würden wir das wieder tun, wenn wir jetzt eben zusätzlich einen Eigenbetreuungsabzug einführen würden, obwohl bei der Eigenbetreuung keine Kosten entstehen und die Familien natürlich auch keine Ausgaben haben, wenn sie sich diesem Modell unterstellen.
Es wurde von Kollege Bischof richtig darauf hingewiesen, dass es letztlich auch um die gesellschaftliche Lastenverteilung geht. Indem wir zusätzliche Abzüge einführen, müssen dann natürlich die Alleinstehenden oder Paare ohne Kinder höchstwahrscheinlich wiederum steuerlich stärker belastet werden, weil eben irgendwo das finanzielle Gleichgewicht gewahrt werden muss. Damit wird die Steuerlast auf diejenigen Gruppen verteilt, welche eben diese Abzüge nicht vornehmen können.
Herr Kollege Niederberger hat darauf hingewiesen, dass es politische Risiken in der Volksabstimmung gebe. Ja, das ist auch aus Sicht der Kommissionsmehrheit so zu bewerten. Wir glauben aber, dass wir mit unseren Argumenten die Bevölkerung überzeugen können, dass diese Initiative von ihr abzulehnen ist. Denn wir haben eben mit dem heutigen System schon eine Rechtslage geschaffen, die auch von der Politik abgebildet wird, bei der kein Familienbild bzw. keine Familienform gegenüber einer anderen Familienform bevorzugt werden soll.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag Engler abzulehnen und dann die Initiative auch Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.