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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-17

Wortprotokoll

Auch nach den Ausführungen der Minderheit hat sich die Position des Bundesrates nicht verändert. Er möchte die Frage des Rücktritts der Mitglieder des Bundesrates weiterhin der politischen Praxis überlassen und sieht keinen rechtlichen Regelungsbedarf. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Bundesrat können die Bundesratsmitglieder selber bestimmen. Das Gesetz regelt lediglich den Fall der Amtsunfähigkeit eines Bundesratsmitgliedes, nämlich in Artikel 133 Absatz 1 und Artikel 140a des Parlamentsgesetzes.

Die Selbstbestimmung beim Rücktritt aus der Regierung ist gewollt. Bundesratsmitglieder sollen die Regierungsaufgaben unabhängig vom Parlament wahrnehmen können. Es soll ihnen auch überlassen bleiben, den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Regierung festzulegen. Es wäre aus Sicht des Bundesrates schwierig, Kriterien für den Ausnahmefall eines Rücktritts während der Legislaturperiode festzulegen. Ein vorzeitiger Rücktritt könnte damit kaum verhindert werden. Würde ein zum Ausscheiden aus der Regierung entschlossenes Bundesratsmitglied zum Weitermachen bis zum Ende der Legislaturperiode gezwungen, dann wäre das ausserdem wohl kaum im Interesse des Landes.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, die vorliegende Motion abzulehnen.