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Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-03-20

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-20

Wortprotokoll

Die Vorwürfe von Herrn Kollege Leuenberger sind unhaltbar; er hat sie aus der Emotion, aus dem Moment heraus erhoben. Im Differenzbereinigungsverfahren wurde die Frage des Tasers zu einer Schicksalsfrage emporstilisiert. Das verdient er nicht. Das Gesetz als solches ist an sich unbestritten. Es wäre sehr schade, wenn jetzt wegen des Tasers das ganze Gesetz und damit das nötige Instrumentarium für unsere Polizeikräfte abgelehnt würden. Gerade heute können Sie den Medien entnehmen, dass die Kantonspolizei Zürich den Taser seit vielen Jahren zur Verfügung hat; insgesamt hat sie ihn aber - in diesen vielen Jahren - nur sechsmal eingesetzt. Sein Gebrauch wird von den Praktikern ganz klar als letztes Zwangsmittel vor dem Schusswaffengebrauch deklariert. Unter diesen Umständen kann von einer Folter und derartigen Unterstellungen keine Rede sein.

Wir bitten Sie deshalb dringend, das Gesetz anzunehmen.