Föhn Peter · Nationalrat · 2008-03-20
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-20
Wortprotokoll
Ich stelle hier einen Ordnungsantrag auf Verschiebung, auf Sistierung der Behandlung dieser Standesinitiative bis nach der nächsten Volksabstimmung. Die SPK zieht in Erwägung, dass die vorliegende Standesinitiative "in formaler Hinsicht hinfällig" geworden sei. Sie schreibt weiter: "Auch wenn die Forderungen der Initiative inhaltlich begrüsst werden, gilt es, dieser aus formalen Gründen keine Folge zu geben - ausser es besteht der Wunsch, dass sogleich eine neue Revision der soeben abgeschlossenen Gesetzgebung in Angriff genommen wird. Die Kommission beantragt daher, der Standesinitiative keine Folge zu geben." Die Forderungen der Initiative werden inhaltlich also begrüsst, aber man fegt sie hier ohne Diskussion vom Tisch.
Was verlangt diese Standesinitiative?
1. Die Erteilung des Bürgerrechtes an im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer soll ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können.
2. Das Verfahren soll fair sein und die Würde und Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Personen gewährleisten.
3. Die kantonale Verfahrenshoheit ist zu gewährleisten.
Im Kanton Schwyz waren die Einbürgerungen wie in vielen anderen Kantonen seit je ein politischer, demokratischer Akt. Das 2003 gesprochene Bundesgerichtsurteil widerspricht in seiner Konsequenz einer langen Tradition und einer weitverbreiteten Rechtsüberzeugung. Es erstaunt deshalb nicht, dass der Richterspruch im Kanton Schwyz auf Unverständnis gestossen ist und grossen Unmut ausgelöst hat. Davon zeugen nicht nur entsprechende Debatten und Leserbriefe, sondern auch eine Petition mit mehr als 4000 Unterschriften, welche die Aufhebung einer Verordnung forderte, die der Regierungsrat im Gefolge des Bundesgerichtsurteils als Übergangslösung erlassen musste.
Es kann doch nicht angehen, dass diese Standesinitiative ohne Diskussion kurz vor der wegweisenden Volksabstimmung versenkt wird. Eine solche Vorgehensweise erachte ich als faulen Trick. Ein Instrument der direkten Demokratie, die Standesinitiative, würde so mit Füssen getreten. Bei 8 Gegenstimmen gibt es - für mich unverständlicherweise - keinen Minderheitsantrag, und das Geschäft wird in der Kategorie V traktandiert. Das ist keine ehrliche Politik, oder das wurde - wie es von einem Kommissionsmitglied bestätigt wurde - eben total "verlaueret".
Die Standesinitiative wurde im Kanton Schwyz von der CVP lanciert und sowohl von der SVP als auch von der FDP unterstützt. Weil diese Initiative von der CVP eingebracht wurde, beinhaltet sie nicht dieselbe Forderung wie die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen". Die Schwyzer Standesinitiative stellt einen Kompromiss zwischen der SVP-Volksinitiative und der heute aufgrund des Bundesgerichtsurteils von 2003 angewandten Praxis dar, denn sie fordert lediglich für im Ausland geborene [PAGE 460] Ausländerinnen und Ausländer ein politisches Einbürgerungsverfahren.
Sollte die Volksinitiative am 1. Juni 2008 nicht angenommen werden, so muss zumindest dieser Kompromiss stehenbleiben. Deshalb beantrage ich, heute auf die Behandlung dieses Geschäftes zu verzichten und es zu sistieren und auszusetzen, bis das Volk über die Volksinitiative der SVP "für demokratische Einbürgerungen" entschieden hat. Und das wird heuer am 1. Juni der Fall sein. Vorsorglich habe ich einen Eventualantrag eingereicht, für den Fall, dass dieser Ordnungsantrag keine Mehrheit finden sollte. Aber ich bitte Sie, meinem Ordnungsantrag zu folgen, geht es doch um ein wichtiges Anliegen mehrerer Kantone und nicht nur der SVP, sondern, wie ich schon ausgeführt habe, auch der CVP und der FDP.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.