Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-12-20
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Hier geht es um die Einrichtungen zur Abgabe der Drogen, um die Fixerstübli. Diese Einrichtungen bringen ja das Problem mit sich, dass dort, wo staatliche Verantwortung liegt, verbotene Substanzen konsumiert werden. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass in diesen Räumen und in ihrer Umgebung nicht auch noch der gesetzlich verbotene Handel toleriert wird. Darum möchte ich die Verantwortlichen dieser Einrichtungen explizit in die Pflicht nehmen. Man hat mir zwar bereits in der Kommission versichert, dass es natürlich selbstverständlich sei, dass so etwas nicht toleriert würde. Meine Informationen sehen aber leider etwas anders aus.
Ich habe übrigens im Rahmen der Beratung in der Kommission verschiedene solche Selbstverständlichkeiten zur Diskussion gestellt. Was in der Drogenpolitik abläuft, hat leider mit dem Selbstverständnis des Normalverbrauchers wenig gemeinsam. Wenn wir z. B. von Abstinenz sprechen, ist es eigentlich klar, dass wir damit die Freiheit meinen, ohne irgendwelche Substanzen zu leben. Für den sozialen Fachmenschen kann Abstinenz etwas völlig anderes bedeuten, habe ich auch schon feststellen müssen. So wird gesagt: Wenn man in einem Methadonprogramm ist, ist man abstinent. Für mein Verständnis ist "abstinent" etwas anderes.
Und wenn ich davon ausging, dass man Eltern von unmündigen Kindern mit Drogenproblemen sowieso in den Präventionsprozess einbeziehen würde, musste ich in der Kommission leider feststellen, dass dem überhaupt nicht so ist. Darum haben wir dann für diese an sich selbstverständliche - oder für mich selbstverständliche - Massnahme in Artikel 3c Absatz 2 einen Einschub vorgenommen, gegen den Willen einiger Vertreter der Linken. Sie sehen: Selbstverständlichkeit ist in der Drogenpolitik manchmal etwas Spezielles.
Und wer sagt, dass Handel in solchen Fixerstübli sowieso verboten sein müsste, dem müsste es eigentlich leichtfallen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Die Minderheit beantragt Ihnen ja offensichtlich etwas Selbstverständliches, das aber in der Praxis nicht als selbstverständlich gehandhabt wird.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und das Handelsverbot und die Inpflichtnahme der Verantwortlichen dieser Einrichtungen ins Gesetz aufzunehmen.