Beerli Christine · Ständerat · 2001-09-18
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Die Antwort des Bundesrates ist so sibyllinisch gehalten, dass ich nicht genau weiss, ob ich zufrieden oder nicht zufrieden bin. Wenn ich von Frau Bundesrätin noch eine Präzisierung erhalten würde, könnte ich mich definitiv aussprechen. Ich hoffe, dass wir beide die Ausführungen in der gleichen Art und Weise interpretieren. Thema ist nicht die Frage, ob man von der Zurechenbarkeits- zur Schutztheorie übergehen sollte. Das möchte ich hier gar nicht diskutieren, und das war auch nicht die Frage. Die Frage ist, wie diese Diskussion allenfalls geführt werden sollte. Sollte man den Übergang von einer Theorie zur anderen einfach durch eine Praxisänderung der Verwaltung vornehmen, oder handelt es sich hier um eine so wichtige Frage, dass es eine politische Diskussion geben muss, die im Rahmen der Revision des Asylgesetzes zu führen ist?
Wir müssen uns ganz klar sein: Der Übergang von der einen Theorie zur anderen hat massgebliche praktische Folgen. Unser ganzes Asylgesetz ist bis anhin auf der Zurechenbarkeitstheorie aufgebaut. Wir haben einzig staatlich verfolgte Asylbewerberinnen und Asylbewerber als solche anerkannt. Wenn wir davon abgehen und auch alle anderen Verfolgungen anerkennen - familiärer oder anderer Natur -, dann weiten wir den Asylbegriff ganz erheblich aus, auch wenn wir feststellen können - hier sind die Fragen korrekt [PAGE 505] beantwortet -, dass der Asylbegriff heute im Asylgesetz nicht definiert ist. Trotzdem: Wenn wir diese Praxis ändern, dann machen wir etwas, was in der Praxis grosse Folgen hat.
Jetzt kann ich der Antwort nicht ganz entnehmen, ob Frau Bundesrätin mir sagt, das ganze Vorgehen müsse sorgfältig überlegt und vorbereitet sein - da stimme ich völlig mit ihr überein -, und deshalb werde man es im Rahmen der Asylgesetzrevision diskutieren. Man werde dort die ganze Frage vertieft betrachten und dann einen Entscheid fällen, in welche Richtung man gehen möchte. In diesem Fall wäre ich befriedigt, dann ist es für mich in Ordnung.
Wenn die Antwort aber besagen soll, man werde zuerst einmal die Praxis ändern und dann in der Asylgesetzrevision noch darüber sprechen und allfällige Auswirkungen in der Botschaft diskutieren, bin ich nicht befriedigt. Ich bin ganz klar der Meinung, es dürfe keine Praxisänderung geben, bevor die politische Diskussion im Rahmen der Asylgesetzrevision in den Kommissionen, in den Räten stattgefunden hat. Dann kann man den Entscheid fällen. Man darf nicht vorher die Praxis ändern und nachher diskutieren. Man muss vorher diskutieren, transparent und politisch einen Entscheid fällen und dann allenfalls, wenn man zum Schluss gelangt, dass sich eine Praxisänderung aufdrängt, diesen Entscheid fällen - wobei ich auch hier anmerken möchte: Ich bin zurzeit noch relativ kritisch, weil doch die uns umgebenden grossen Länder, Deutschland, Frankreich und Italien, nach wie vor bei der Theorie sind, die bis anhin unsere Praxis ist, und nicht zur Schutztheorie übergegangen sind. Ich würde sagen, dass wir uns in Europa bezüglich der uns umgebenden Länder doch in eine etwas eigenartige Situation begeben, wenn wir diese Praxis ändern. Aber materiell, wie gesagt, möchte ich heute nicht diskutieren, das kann man dann im Rahmen der Asylgesetzrevision tun.
Ich hoffe, dass ich Frau Bundesrätin so richtig verstanden habe, dass sie auch dieser Meinung ist und dass nicht schon vorher eine Praxisänderung vorgenommen werden wird.