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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-09-22

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-22

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen bei einem Verhältnis von 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dabei möchte ich richtig stellen, dass dieser präsidiale Stichentscheid nicht von mir, sondern von meinem Vorgänger gefällt worden ist, obschon ich den Bericht an Ihren Rat unterschrieben habe, dies noch vor Ablauf der letzten Legislatur. [PAGE 1344]

Das Begehren der SVP-Fraktion lautet folgendermassen: "Dem fakultativen Referendum unterstehen Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten. Die jährlichen Zahlungskredite sind nicht referendumsfähig." Damit ist auch gleich gesagt, dass es sich bei diesem Finanzreferendum nicht um ein Referendum beim Budget handeln kann. Dies hätte ja zur Folge, dass wir das Budget bereits zu behandeln hätten, bevor über das vergangene Jahre in diesem Rat Rechnung abgelegt worden ist. Darum kann es nicht gehen. Hingegen regt die SVP-Fraktion an: "Zu prüfen ist, wie allenfalls gewisse Zahlungskredite ab einem zu bestimmenden Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden können."

In ihrer Begründung schreibt die Fraktion: "Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt." Wir sind dieser Begründung in der Kommission nachgegangen und haben festgestellt, dass uns drei Dokumente von Untersuchungen zur Verfügung stehen, die der Frage der Wirkung eines Finanzreferendums nachgehen. Es ist das insbesondere die Arbeit von Professor Gebhard Kirchgässner, der in seinem Resümee schreibt: "Mit Hilfe eines Panels für die schweizerischen Kantone von 1986 bis 1997 sowie einer Querschnittsanalyse für die Gemeinden wurde dabei aufgezeigt, dass das Finanzreferendum sowohl auf der Ebene der Kantone als auch jener der Gemeinden zu geringen Ausgaben und Einnahmen führt. Auf der Ebene der Gemeinden kann auch ein dämpfender Effekt auf die Schulden nachgewiesen werden."

In einer anderen Untersuchung aus dem Jahre 1999 von den Herren Trechsel und Serdült heisst es zum Finanzreferendum: "Das ordentliche fakultative Finanzreferendum hat sich bis heute zu einer wichtigen demokratischen Institution entwickelt. Mit der Ausnahme des Kantons Waadt kennt heute jeder Kanton diese Referendumsform." In der Zwischenzeit hat auch der Kanton Waadt im Zusammenhang mit seiner neuen Verfassung dieses Finanzreferendum eingeführt.

Diese Einführung hat zwei Aspekte, nämlich einerseits in Bezug auf das Finanzgebaren, was auch bestätigt wurde, auf der anderen Seite ist das Finanzreferendum ein urdemokratisches Instrument. Sie können über ein Finanzreferendum einem Volk wesentlich wichtigere Fragen vorlegen und zur Beurteilung zuweisen, als dies rein mit dem Vorlegen der Gesetzesvorlage von allenfalls geringerer Bedeutung möglich ist. Wir haben die Praxis, dass wir auf der einen Seite das Gesetz machen - wie bei der Armee, wie bei der Landwirtschaft, wie bei den Forschungskrediten, wie bei der Auslandshilfe - und dann in einem nicht referendumsfähigen Beschluss hinterher den finanziellen Aufwand beschliessen. Der ist dann abschliessend von uns gestaltet.

Sie wissen, dass die Glaubwürdigkeit der Politik nicht eben hoch ist, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau der Neat, als man dem Volk bei der Beschlussfassung über die gesetzlichen Grundlagen eine Finanzierungsform mit 25 Prozent Darlehen, verzinsbar und rückzahlbar, versprochen hat. Kaum waren die ersten Lose vergeben, musste man in Bezug auf die Finanzierung dieser Projekte zurückbuchstabieren und feststellen, was eigentlich immer schon bekannt war, nämlich dass es diesen Bahnen nicht möglich sein wird, die Rückzahlungsmodalität einzuhalten und dass die Verschuldung des Bundes für diese zwei Verkehrsanlagen entsprechend höher sein wird. Würde allenfalls ein Finanzreferendum existieren, so würde es zumindest Verwaltung, Bundesrat und Parlament anhalten, in diesen Fragen, in Fragen der finanziellen Folgen, wesentlich seriösere Untersuchungen und Abklärungen zu treffen, als wenn diese Fragen nur in einer unverbindlichen Zusatzauskunft neben der eigentlichen Gesetzesvorlage dem Volk präsentiert werden müssen.

Nun ist diese Initiative innerhalb der Kommission auch auf Widerstand gestossen. Ich habe Ihnen die Stimmenverhältnisse gesagt. Der Widerstand der Minderheit der Kommission kam aus der Überlegung heraus, dass es nicht darum gehe, bei den Volksrechten einseitig mit dem Finanzreferendum ein neues Volksrecht zu schaffen, das sich an einer ganz bestimmten Wirkung - nämlich in Bezug auf die Fragen der Steuerlast bzw. der Ausgabenfreudigkeit - ausrichtet, sondern dass jedes Volksrecht ein Recht an und für sich ist und nicht einem solchen Zweck unterzuordnen ist. Das sind die Hauptargumente der Gegnerschaft.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und uns damit den Auftrag zu erteilen, eine den praktischen Erfordernissen - die Kommission war sich einig, dass die von den Initianten vorgeschlagenen Kreditlimiten zu tief sind - entsprechende Lösung zu Ihren Handen auszuarbeiten.