Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-06-16
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-16
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat das vorliegende Geschäft an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2014 vorberaten und beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Bericht über Titelschutz und Anerkennung formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen, in Erfüllung des [PAGE 575] Postulates der WBK des Nationalrates 12.3019, zur Kenntnis zu nehmen und die Motion Bischofberger 11.3921, "Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz", konsequenterweise abzuschreiben.
Ich fasse den Inhalt zusammen: Der Bundesrat hatte in Erfüllung des Postulates der WBK des Nationalrates Bericht zu erstatten, insbesondere über die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen im Rahmen der Umsetzung des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) vom 30. September 2011, um auch in Zukunft die eidgenössische Anerkennung und den Titelschutz der formalen Bildungsgänge allgemein und den Titelschutz von Weiterbildungsmaster-Studiengängen der Fachhochschulen kohärent zu gewährleisten. Diesem Postulat vorangegangen war meine Motion 11.3921, welche sich dannzumal auf die Beibehaltung der eidgenössischen Anerkennung und des Titelschutzes von Weiterbildungsmaster-Studiengängen der Fachhochschulen beschränkte und die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im Rahmen des HFKG forderte. Dabei war es das Ziel, die gegenwärtige Regelung bis zum Inkrafttreten des neuen HFKG beizubehalten und damit für Planungssicherheit und Kontinuität im Weiterbildungsbereich der Fachhochschulen zu sorgen.
Der aktuell nun vorliegende Bericht schafft diesbezüglich in seiner detaillierten Auslegeordnung Klarheit. Er sorgt für Klarheit, indem er in einem ersten Teil die heutigen Regelungen im Bereich der Anerkennung von Bachelor-, Master- und Weiterbildungsmasterdiplomen an Hochschulen sowie des Titelschutzes darstellt. Er sorgt für Klarheit, indem er in einem zweiten Teil detailliert aufzeigt, dass eine eidgenössische Anerkennung von Abschlüssen ausserhalb des Fachhochschulbereiches einzig im Bereich der Berufsbildung, insbesondere der höheren Berufsbildung, und in einzelnen bundesrechtlichen Berufserlassen zu finden ist. Der Bericht sorgt sodann für Klarheit, indem er in einem dritten Teil die Situation unter dem zukünftigen HFKG darlegt. Dieses sieht keine - keine - eidgenössische Anerkennung von Hochschuldiplomen und keinen bundesrechtlichen Titelschutz mehr vor. Fachhochschuldiplome werden in Zukunft, analog zu den Diplomen kantonaler Universitäten und pädagogischer Hochschulen von heute, den Status von Diplomen staatlicher, kantonaler oder interkantonaler Fachhochschulen haben, deren Titelschutz sich konsequenterweise nach kantonalem Recht richtet. Die im HFKG stipulierte Schweizerische Hochschulkonferenz, als gemeinsames Organ von Bund und Kantonen und oberstes hochschulpolitisches Organ der Schweiz, hat in ihrer Zusammensetzung als Hochschulrat neu die Kompetenz, und ebenso die Verantwortung, Vorschriften insbesondere auch über die einheitliche Benennung der Titel, die Anerkennung von Abschlüssen sowie über die Weiterbildung zu erlassen, das heisst also über die gesamtschweizerische Anerkennung der Bachelor- und Masterdiplome, aber auch über die Weiterbildungsmasterdiplome.
Der Bericht schafft schliesslich auch darüber Klarheit, dass die Forderungen der benannten Vorstösse - meiner Motion und des Postulates der WBK des Nationalrates -, nämlich die Weiterführung der eidgenössischen Anerkennung des bundesrechtlichen Titelschutzes, in Widerspruch zur Bundesverfassung und zum neuen HFKG stehen. Denn dem Bund fehlt, mit Artikel 63a der Bundesverfassung, die verfassungsrechtliche Kompetenz, um die heutige Regelung im HFKG für die Hochschulen weiterzuführen. Mit dem neuen HFKG werden für alle Hochschultypen einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, insbesondere auch im Bereich der Diplomanerkennung und des Titelschutzes.
Mit Inkrafttreten des HFKG liegt es nun in der Kompetenz und Verantwortung der Schweizerischen Hochschulkonferenz, die diesbezügliche Entwicklung weiterhin erfolgreich zu gestalten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die neue institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat geeignet ist, faktisch der Wirkung einer gesamtschweizerischen Anerkennung der Abschlüsse nahezukommen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und gemäss dem Antrag des Bundesrates meine Motion abzuschreiben.