Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-06-05
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-06-05
Wortprotokoll
Die Initiative will harmonisierte Stipendien in der ganzen Schweiz. Entsprechend müsste eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund erfolgen. Der Zugang soll überall gleich sein, und es sollen nicht nur die Vergabekriterien, sondern auch die Beitragshöhe harmonisiert werden. Ziel der Initiative ist es, rund 20 statt bisher 8 Prozent der Studierenden zu fördern. Kosten würde das Ganze in der Grössenordnung 450 bis 500 Millionen Franken mehr als heute.
Im Grundsatz verstehe ich das Anliegen der Studierenden, in unserem kleinen Land eine Gleichbehandlung anzustreben. Dieser Wunsch kollidiert allerdings frontal mit der heute geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Allerdings ist es ja nicht so, dass die Kantone dieses Anliegen nicht sehen. Seit dem 1. März 2013 ist ein interkantonales Stipendien-Konkordat in Kraft, dem bis heute immerhin 16 Kantone, die 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung abdecken, beigetreten sind. Dieses Konkordat legt Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen fest. Über dieses Konkordat kann ein wichtiger und weitgehender Schritt Richtung Harmonisierung und Richtung Chancengleichheit getan werden. Unter beträchtlicher Bundesbeteiligung sollen weitere Kantone zum Beitritt bewegt werden, um den Harmonisierungsbestrebungen weiter Schub zu geben.
Angesichts der Bestrebungen, die Initiative zu unterstützen, wäre es in dieser Situation für die Kantone ein Schuss in den Rücken. Entsprechend bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates stellt eine gute Alternative dar: Er respektiert die föderalen Kompetenzen und das Subsidiaritätsprinzip, trägt aber auch massgeblich dem Anliegen einer Verbesserung der Chancengleichheit Rechnung. Die Vorlage regelt, unter welchen Voraussetzungen die Kantone Bundesbeiträge bekommen. Die Kantone bleiben aber zuständig, die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Ausbildungsbeiträge zu definieren.
Ich bitte Sie, das Gesetz zu unterstützen und überall - mit Ausnahme von Artikel 4 - der Mehrheit zu folgen.