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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2014-03-18

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird bei Artikel 4 die Kommissionsmehrheit unterstützen. Gerade auf dem boomenden Weiterbildungsmarkt ist es für geringqualifizierte Personen oft sehr schwierig, sich zu orientieren; die in den Kantonen organisierten Berufsinformationszentren bieten die notwendige Beratung an. Wenn wir dem Ziel unseres bescheidenen Gesetzes einigermassen entsprechen wollen, sollten wir die finanziellen Hürden zur Beratung, dort wo sie heute noch existiert, unbedingt abschaffen. Es handelt sich, alles in allem, um sehr kleine Beträge, die in die Kassen der Zentren fliessen, die aber bei den betroffenen Personen eine entscheidende Blockierung verhindern können.

Bei Artikel 5 unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit, den Bundesrat und den Ständerat. Dieser Artikel hebt als Erstes die Verantwortung des Einzelnen für seine Weiterbildung hervor. Der von der Minderheit bekämpfte Absatz 2 erwähnt komplementär dazu auch die Mitverantwortung der privaten und öffentlichen Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber nehmen diese Verantwortung im Übrigen bereits heute wahr. Der Entwurf des Bundesrates nimmt auch die Arbeitgeber in die Verantwortung, das heisst die 7 Prozent, die auch Kollege Schilliger erwähnt hat, die sich dieser Verantwortung bis heute entziehen und damit einen Wettbewerbsvorteil auf dem Rücken ihrer korrekt agierenden Konkurrenten erzielen. Dieser Absatz schützt somit alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmende, die ihre Verantwortung im Bereich der Weiterbildung bereits heute wahrnehmen. Wer die Streichung unterstützt, unterstützt faktisch die kleine Minderheit der Arbeitgeber, die sich über eine schlechte Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden Wettbewerbsvorteile zu verschaffen sucht.

Bei Artikel 9 unterstützt die SP-Fraktion die Kommissionsmehrheit. Die Fassung des Bundesrates ist ambivalent. Das haben die Hochschulrektoren festgestellt, sie unterstützen deshalb die Fassung des Nationalrates. In der Kommissionssitzung musste der Vertreter der Verwaltung einräumen, dass die bundesrätliche Fassung einem privaten Anbieter eines Weiterbildungsangebotes die Möglichkeit gibt, vor Gericht das Verbot eines analogen Angebots eines öffentlichen Anbieters einzuklagen, auch wenn letzteres kostendeckend organisiert wird. Damit kann die einfache Drohung eines privaten Anbieters ein schon seit Jahren bestehendes Angebot einer öffentlichen Hochschule, das zu Marktpreisen angeboten wird, infrage stellen. Das ist eine gesetzlich organisierte Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken unserer kantonalen Hochschulen, der ETH und der Fachhochschulen. Ich bitte Sie und insbesondere diejenigen aus den Trägerkantonen der öffentlichen Hochschulen, das sind fast alle, sich diesen Schritt genau zu überlegen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.