Keller Peter · Nationalrat · 2014-03-18
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich darf zu Artikel 9 Absatz 2, also zum Wettbewerb sprechen. Wie wir gehört haben, ist die Ausgangslage so, dass heute der Weiterbildungsmarkt in der Schweiz funktioniert. Er ist im Wesentlichen privatwirtschaftlich organisiert und wird durch die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Weder in der Vernehmlassung noch in den Hearings, noch in der Ratsdebatte konnte jemand glaubhaft aufzeigen, dass wir in der Schweiz einen Notstand bei der Weiterbildung hätten - im Gegenteil: Die Schweiz steht diesbezüglich vorbildlich da. Offensichtlich spielt der Wettbewerb, und wir tun gut daran, einen funktionierenden Markt nicht mutwillig oder aus Kurzsichtigkeit zu zerstören. Darum ist Artikel 9 zum Wettbewerb von zentraler Bedeutung.
Im ersten Durchlauf fand die von unserem Rat beschlossene Formulierung schon in der Kommission eine deutliche Mehrheit. Bei der Differenzbereinigung haben sich jedoch auch dank der Intervention des Ständerates wichtige neue Gesichtspunkte ergeben. Besonders die Forderung nach einem Marktpreis ist problematisch: Es ist normativ nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Letztlich entscheidet der Kunde oder die Kundin, nicht der Anbieter, was der Marktpreis ist.
In der Kommission wurde argumentiert, dass ein privater Anbieter beispielsweise einfach das Angebot einer Fachhochschule kopieren und dann den öffentlichen Anbieter quasi per Gesetz aus dem Markt drängen könnte. Das wäre in der Tat eine unerfreuliche Begleiterscheinung. Umgekehrt erlaubt es die Fassung unseres Rates, dass sich ein staatlicher und/oder subventionierter Anbieter auf einen imaginären Marktpreis beruft und einen privaten Anbieter konkurrenziert, weil diese Fassung eine verwirrende Oder-Formulierung vorsieht: Sie sagt nämlich, dass die staatlich durchgeführte oder unterstützte Weiterbildung den Wettbewerb nicht beeinträchtige, wenn sie zu Marktpreisen angeboten werde oder nicht im Wettbewerb mit privaten, nichtsubventionierten Angeboten stehe.
Wir stehen also wie so oft vor einer politischen Gretchenfrage: Wem wollen wir im Zweifelsfall den Vorzug geben, dem privaten, nichtsubventionierten Anbieter oder dem staatlichen Anbieter? Aus liberaler Warte ist die Antwort klar: Der Staat sollte sich zurückhalten, zumal der jetzige Weiterbildungsmarkt genau aus diesen Gründen funktioniert.
Die Minderheit möchte deshalb an der Fassung des Ständerates beziehungsweise des Bundesrates festhalten. Sie ist klarer formuliert, und sie enthält keine problematischen Begriffe, bietet einigermassen Gewähr, dass wir unseren funktionierenden Weiterbildungsmarkt nicht vorsätzlich mit staatlichen Eingriffen beeinträchtigen.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Minderheit zu folgen.