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Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-09-18

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Der Titel des traktandierten Geschäftes lautet zwar "Beseitigung von Mängeln der Volksrechte", und zweifellos geht es primär um die Revision der Volksrechte im engeren Sinne. Mit diesem Vorhaben bewegen wir uns aber im Bereich des 4. Titels der Bundesverfassung, und dieser lautet "Volk und Stände". Damit wird deutlich gemacht, dass es für die Entscheidfindung auf Verfassungs- und Gesetzesstufe der Mitwirkung sowohl des Volkes als auch der Stände bedarf. Die direkte Demokratie und der Föderalismus stehen in einem Spannungsverhältnis und einem Mechanismus des Zusammenwirkens zugleich. Es bedarf im demokratisch verfassten Bundesstaat der Berücksichtigung beider Elemente. Deshalb kann auch die nun vorgesehene Reform die Stellung und Mitwirkung der Kantone im Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozess nicht ausser Acht lassen. In unserem System muss die Mitwirkung von Volk und Ständen in einem Gleichgewicht stehen.

Dabei ist auch festzustellen, dass sich die Kantone dem zentralen Bund gegenüber stetig schwächer fühlen. Ihre Eigenständigkeit scheint tendenziell bedroht, und sie sinken in weiten Gebieten zu abhängigen Verwaltungsbezirken ab. Umgekehrt kann dies dazu führen, dass es im Vollzugsbereich zu sehr unterschiedlichen Intensitätsgraden der Durchsetzung durch die einzelnen Kantone kommt. Eine unschöne und langfristig äusserst heikle Entwicklung könnte sich anbahnen, wenn sich die Kantone im gesamten Zusammenspiel der Entscheidprozesse wenig ernst genommen fühlen.

Einer solchen Entwicklung will einerseits das Projekt des neuen Finanzausgleichs mit dem Überdenken der Aufgabenzuteilung begegnen, andererseits gehört aber auch die Verstärkung der kantonalen Mitwirkung auf Bundesebene mit einer Einführung der Kantonsinitiative dazu, meine ich. Das bisherige Instrument der Standesinitiative, das zwar durchaus beibehalten werden soll, genügt dem legitimen Bedürfnis der Kantone, sich in den Entscheidprozess einbringen zu können, in klarer Weise nicht.

Wir alle kennen das Schicksal unzähliger Standesinitiativen in den eidgenössischen Räten. Kaum eine führt tatsächlich zum angestrebten Ziel. Viele geben aber durchaus Anstoss zu weiteren parlamentarischen Überlegungen. Ein griffigeres Instrument ist indessen zurzeit nicht vorhanden.

[PAGE 488] Insbesondere könnten die Kantone zwar grundsätzlich bremsend wirken. Sie verfügen über das Recht des Referendums, machten davon allerdings bisher nicht Gebrauch, was im Übrigen auch etwas über das kantonale Verantwortungsbewusstsein aussagt.

Die Kantonsinitiative kann dem gegenüber innovativ wirken. Im Sinne einer Stärkung des kooperativen Föderalismus muss uns allen daran gelegen sein. Mit mutwilligem Einsatz und negativen Auswirkungen ist nicht zu rechnen, nachdem nach dem Antrag der Minderheit in acht Kantonen entweder Volk oder aber Parlamente aktiv werden müssen. Entscheidend scheint mir, dass wir damit eine positive Einbindung der Kantone in die Abläufe und Entscheidfindung des Bundes erreichen können.

Ich bin für Eintreten, meine aber, dass wir ein weiteres Element in dieses Reformpaket einbauen müssen. Die Kommissionsvorlage ist meines Erachtens mit der Kantonsinitiative anzureichern.