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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-06-18

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über ein Bargeldverbot, und es geht jetzt langsam ans Eingemachte. Wir sprechen über Grundstückkäufe, wir sprechen über 100 000 Franken als Grenzwert, und viele denken: "Davon bin ich ja nicht betroffen - das betrifft nur wenige andere, die ganz viel Geld haben." Es werden da allerlei Märchen und Geschichten erzählt. Etwas ehrlicher ist der Antrag der Sozialdemokraten, der den Bargeldbetrag auf 10 000 Franken senken möchte. Es wurde bereits erwähnt: Es gibt viele europäische Länder, die hier viel tiefere Limiten, von z. B. 1000 Euro, kennen.

Bargeld gibt Unabhängigkeit, Bargeld gibt Freiheit, Bargeld gibt Anonymität, Bargeld ist nicht nachverfolgbar. Genau das ist auch der Sinn der Sache, und das ist auch richtig so in einer freien Demokratie. Wir sind hier weder in einer Diktatur noch in einem Kindergarten - das muss einfach wieder einmal gesagt sein! Es geht nicht an, dass der Staat alle finanziellen Transaktionen der Bürger überwacht. Das sind totalitäre Verhältnisse, denen Sie hier das Wort reden, das gehört nicht in eine freie Demokratie.

Ich habe ein interessantes Zitat entdeckt: "Man nimmt es in Kauf, dass bei Kundenkarteien, beim Umgang mit Behörden oder im Zahlungsverkehr immer mehr registriert wird. Viele sind aber besorgt, dass die Registriererei und die Möglichkeiten der digitalen Verknüpfung grenzenlos sind. Die Datenspuren, die der Einzelne heute hinterlässt, sind bedenklich." Dann wird geworben: "Jede Stimme für unsere Initiative ist ein Ja zum Datenschutz und zu den Persönlichkeitsrechten!" Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der SP-Fraktion, das hat Kollege Paul Rechsteiner gesagt, als Sie sich seinerzeit - heute offenbar nicht mehr - für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre eingesetzt haben.

Sie erinnern sich auch an die Datenpanne bei der Bank Coop im vergangenen Januar. Unzählige Kunden fragten sich: "Wer hat Einblick in meine Konti?" Kollegin Silvia Schenker fragte: "Woher weiss ich, dass niemand meine Kontoauszüge erhalten hat?" Sie war verärgert. "Wer sieht sonst noch meine Daten?", fragte sie, weil die Bank ihre Kontoauszüge an die Falschen verschickt hatte. Ja, stimmen Sie den entsprechenden Anträgen hier zu - dann wissen Sie es gerade: Es kann jeder Einblick haben, es kann jeder sehen, wo Ihr Geld ist, was Sie damit gemacht haben usw. So kann das nicht gehen.

Es ist auch nicht so, dass Bargeld nur dann gebraucht werden soll, wenn es unbedingt nötig ist. Wir haben auch noch ein paar andere Gesetze in diesem Land, z. B. das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Darin steht in Artikel 3 Absatz 2: "Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden." Das ist ein gesetzlicher Grundsatz, nicht irgendeine Idee, die wir haben und die wir dann brauchen, wenn sie uns passt. Das steht in unserem Gesetz! Es hat auch einen Grund: Es geht nämlich darum, dass der Bürger risikolos Schweizerfranken halten kann und dass er, wenn er sich im Zahlungsverkehr einer Bank bedienen muss, eben ein Kreditrisiko in Kauf nehmen muss - und das will er vielleicht nicht.

Wir sind hier auf einem ganz gefährlichen Pfad. Der Schutz der Privatsphäre ist in einem liberalen Staatswesen absolut zentral, und das betrifft auch den Schutz der finanziellen Privatsphäre. Es ist schon klar, dass es in einer bargeldlosen Gesellschaft keine Bankruns mehr geben kann, und Sie können die Bankkunden per Knopfdruck teilenteignen, wenn Sie das möchten. Schauen Sie die Zustände in Zypern oder anderen Staaten an, die gar nicht so weit von uns weg sind! Da ist mir dann das Bargeld doch noch lieber.

Ihre Haltung ist wirklich etwas paranoid. Das hat auch Paul Rechsteiner über den Kalten Krieg gesagt; er hat gesagt, es habe hier eine Paranoia geherrscht wie in keiner anderen westlichen Demokratie. Wenn ich der SP-Fraktion zuhöre, habe ich das Gefühl, diese Paranoia habe heute bei ihr Einkehr gehalten. Sie können doch nicht hinter jedem Bürger und hinter jeder Transaktion Kriminelle vermuten; das geht doch nicht! Wer bar bezahlt, ist doch nicht a priori jemand, der verdächtig ist. Schauen Sie die Bauern an, welche sich auf dem Viehmarkt bewegen. Wenn Sie irgendwo ein Auto kaufen, wenn Sie beim Juwelier ein Collier kaufen, erreicht der Kaufbetrag sehr schnell die Höhe von 10 000 Franken oder mehr. Diesen in bar zu begleichen ist heute erlaubt, und das soll auch in Zukunft erlaubt sein.

Wir wollen nicht, dass jeder Bürger vom Morgen bis zum Abend einen Beamten neben sich hat, der ihn am Händchen hält; wir wollen nicht, dass dieser Staat davon ausgeht, dass jeder Bürger a priori ein Krimineller ist. Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Wir haben mündige Bürger, wir haben eine florierende Wirtschaft, wir haben Vertragsfreiheit, und wir haben - das sei noch einmal gesagt - den Grundsatz, dass Bargeld ein Zahlungsmittel ist, das unbeschränkt entgegengenommen werden muss. Das soll auch so bleiben.