Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich bedaure es ehrlich gesagt ein bisschen, dass Herr Nidegger jetzt diesen Antrag zurückgezogen hat, weil die zusätzliche Qualifizierung - zweimal hintereinander eine Steuerhinterziehung in der Höhe von 300 000 Franken vorzunehmen - tatsächlich sinnvoll gewesen wäre, und zwar aus dem einfachen Grund: Wo bewegen wir uns hier? Wir bewegen uns hier in der Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben, im Bereich der Finanzintermediäre, die das irgendwie zuweisen und zuordnen müssen, und die halten sich an den Grundsatz "Klarheit, Wahrheit, Nachvollziehbarkeit". Gerade in diesem Bereich ist Nachvollziehbarkeit ein sehr wichtiges Kriterium, um überhaupt zu prüfen, ob hier ein qualifiziertes Steuervergehen in diesem Sinne vorliegt.
Die Grünliberalen werden aus diesem Grund hier der Mehrheit folgen. Wir glauben, dass die Schwelle von 300 000 Franken gerechtfertigt ist und dass es richtig ist, dass man einen deutlichen Unterschied zwischen der normalen Steuerhinterziehung und der Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei macht. Wir sind der Meinung, dass man sich da doch in einem ganz anderen Umfeld bewegt. Es kommt noch dazu, dass die Gafi-Vorgaben halt hier nicht klar sind und nicht klar aussagen, was man denn vorkehren muss, um in diesem Bereich für Sicherheit, Transparenz und vor allen Dingen dann tatsächlich für die Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu sorgen, die das dann überprüfen kann.
Wir werden deshalb hier jetzt die Mehrheit unterstützen.