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Matter Thomas · Nationalrat · 2014-06-18

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18

Wortprotokoll

Beim vorliegenden Gesetzentwurf zu den Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei fällt auf, dass wir in der Schweiz dazu neigen, fast jede Empfehlung mit einem Gesetzesartikel massiv zu verschärfen. Ein solcher Hang zur Perfektion - ich nenne es einmal Swiss Finish - ist in diesem Zusammenhang unnötig, übertrieben und vor allem schädlich. Wenn wir so weitermachen, ist der Schweizer Finanzplatz bald nicht mehr konkurrenzfähig. Obwohl manche OECD-Staaten, wie zum Beispiel Deutschland, noch nicht einmal die Empfehlungen von Ende der Neunzigerjahre in Sachen Geldwäscherei umgesetzt haben, spielen wir ständig den internationalen Musterknaben und haben heute schon wahrscheinlich die weltweit strengsten Geldwäschereigesetze.

Die SVP-Fraktion war grundsätzlich für ein Nichteintreten auf diese Vorlage. Da die Mehrheit trotzdem eingetreten ist, ist es wichtig, die Gafi-Empfehlungen so umzusetzen, dass sie für den schweizerischen Werkplatz einigermassen erträglich sind. Sollte das Thema "Vortat zur Geldwäscherei" so verabschiedet werden, wie es der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit der Kommission dieses Rates vorsehen, wird sich diese Lösung als völlig praxisuntauglich herausstellen. Sie wird bei der leider heute herrschende Mentalität der Banken - ich nenne das einmal "Rettet-mein-eigenes-Füdli-Politik" - dazu führen, dass Tausende, wenn nicht gar Zehntausende von vorsorglichen Meldungen an die Meldestelle gehen werden. Betroffen davon werden grossmehrheitlich unbescholtene Bürgerinnen und Bürger sein, die sich dann mit der Geldwäschereibehörde herumschlagen können. Das Bankkundengeheimnis würde dadurch auch in der Schweiz massiv untergraben.

Darum empfehle ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit III (Merlini) zu unterstützen. Sie beantragt die einzige Definition der Vortat zur Geldwäscherei, die für die Banken in der Praxis mehr oder weniger umsetzbar ist. Es braucht hier nämlich den klaren Tatbestand einer Urkundenfälschung im Bereich der Steuerrückforderung. Urkundenfälschung und Steuerrückforderungsbetrug sind heute schon Straftaten in der Schweiz.

Eine ebenfalls über die Gafi-Empfehlungen hinausgehende Regelung ist im Bereich der politisch exponierten Personen, sprich PEP, vorgesehen. Dort bitte ich Sie, meinen entsprechenden Einzelantrag zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit schlägt uns tatsächlich vor, die politisch exponierten Personen der Schweiz auf nationaler Ebene zu regulieren, um ausgerechnet bei uns Parlamentariern eine Ausnahme zu machen. Eine solche eigennützige Sonderregelung wäre nicht nur peinlich, sondern würde auch von der Schweizer Bevölkerung mit Kopfschütteln quittiert.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, auch hier vernünftig zu regulieren und die politisch exponierten Personen der Schweiz als Ganzes, also auch uns Parlamentarier, nicht zu diskriminieren.