Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt zuerst zu Artikel 305bis StGB und zur Vortat bei den direkten Steuern. Da gab es in der Vernehmlassung ja eine grosse Diskussion, weil wir ursprünglich von der Bemessungsgrundlage und nicht vom hinterzogenen Betrag ausgingen.
An die Adresse von Herrn Nationalrat Nidegger: Einmal mehr möchte ich betonen, dass es nicht um ein Verbrechen geht, auch wenn man das immer wieder sagt. Artikel 305bis StGB verweist auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, in dem der Steuerbetrug eben ein Vergehen und nicht ein Verbrechen ist. Mit anderen Worten: Wir haben mit der Geldwäschereivorlage nicht einen Verbrechenstatbestand geschaffen, sondern wir haben sehr pragmatisch Artikel 305bis StGB einfach auf das bestehende Steuerrecht angewendet, in dem Steuerbetrug ein Vergehen und nicht ein Verbrechen ist - mit den entsprechenden tieferen Strafandrohungen. Ich habe das schon verschiedentlich aufzuzeigen versucht, und ich mache es immer wieder gerne, um zu sagen, dass wir nichts Neues kreiert haben. Das war in der Vernehmlassungsvorlage eigentlich vorgesehen, dass wir etwas Neues, einen neuen Verbrechenstatbestand schaffen wollten, aber wir sind davon abgekommen, wie dies jetzt auch Herr Nationalrat Schwander gesagt hat. Wir werden dann im Rahmen des Steuerstrafrechts diskutieren, wie man diese Regelungen dort ausgestaltet.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen und damit diese 200 000 Franken als Schwellenwert anzunehmen; das entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Wir haben dann im Ständerat allerdings gesagt - das möchte ich hier auch sagen -, dass wir mit einem Schwellenwert von 300 000 Franken auch leben können; ich stehe dazu. Ich sage Ihnen, was es heisst, eine Schwelle von 300 000 Franken zu haben - und ich sage Ihnen dann auch, dass wir mit einem noch höheren Schwellenwert nicht leben könnten: 300 000 Franken heisst in diesem Fall, dass auf der anderen Seite ein Bruttoeinkommen von 700 000 Franken oder mehr steht. Bei der Steuerbelastung einer Aktiengesellschaft würde sich diese Limite erst bei einem Reingewinn von mehr als einer Million Franken überhaupt ergeben können - es ist also sicher eine vernünftige und sicher eine tiefe Schwelle. Wir haben ja eigentlich eine "doppelte Schwelle" drin: Wir haben zum einen, das wurde gesagt, im Gegensatz zu den anderen Ländern, die Gafi anwenden, die Fälschung einer Urkunde als Voraussetzung für diesen Tatbestand und zum andern diesen Schwellenwert von 200 000 oder 300 000 Franken.
Wir wenden das sehr restriktiv an. Es gibt verschiedenste Länder, die überhaupt keinen Schwellenwert und keine Einschränkung kennen - einfach, damit Sie das auch sehen. Es ist nicht ein Swiss Finish und auch sonst nicht irgendetwas Spezielles. Keinen Schwellenwert und keine Begrenzung haben Belgien, Brasilien, Kanada, Finnland, Frankreich, Norwegen, die Niederlande, Singapur, Schweden und weitere. Wir haben Restriktionen eingebaut, und ich denke, es ist ein guter Vorschlag, den wir Ihnen hier machen; er ist Gafi-konform.
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit III (Merlini) abzulehnen. Er wäre de facto nur auf Schweizer Steuerpflichtige anwendbar. Es ist schwerlich vorstellbar, dass eine ausländische Steuerbehörde eine Steuerrückerstattung auf ein Offshore-Bankkonto bezahlen würde. Ein ausländischer Steuerpflichtiger, der ein Offshore-Konto zum Zweck der Steuerhinterziehung eröffnet hätte, würde dieses Konto seiner Steuerbehörde wohl kaum zwecks Steuerrückerstattung angeben - das kann ich mir nicht vorstellen. Es ist zudem auch nicht Gafi-konform, wenn man eine Strafbestimmung beziehungsweise eine Vortat de facto auf ausländische Sachverhalte nicht anwendet. Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Bei Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes und der Frage des "begründeten" Verdachts bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Diese Einschränkung ist notwendig, damit wir nicht mit einem sehr starken Anstieg von Meldungen konfrontiert werden. Es geht ja darum, dass wir [PAGE 1201] ein Meldesystem haben, das auf Qualität beruht, nicht auf Quantität. Das haben wir heute.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.