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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-22

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-22

Wortprotokoll

Für die Veranlagung der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer ist der Bund zuständig. Demgegenüber wird die Veranlagung der direkten Bundessteuer von den Kantonen vorgenommen. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern als zuständige Veranlagungsbehörde die Steuerveranlagung der Ammann-Gruppe überprüft. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und das Eidgenössische Finanzdepartement wurden nicht um Mithilfe bei der Untersuchung der Steuerveranlagung der Ammann-Gruppe [PAGE 1645] gebeten, sondern um die Mithilfe bei der gesamtschweizerischen Praxis im Bereich der Besteuerung von Offshore-Gesellschaften bzw. um einen Bericht zuhanden von Dritten. Diese Anfrage übersteigt jedoch sowohl die Kapazitäten als auch den gesetzlichen Auftrag der ESTV. Mit dem entsprechenden abschlägigen Entscheid der ESTV wurden keine Ermittlungen behindert.

Am 11. September 2014 wandte sich die Finanzdirektion des Kantons Bern an die ESTV und bat um Unterstützung bei der Klärung offener Fragen und der steuerrechtlichen Beurteilung des Steuerdossiers der Ammann-Gruppe. Die Unterstützung der kantonalen Steuerverwaltungen und die Zusammenarbeit mit ihnen gehören zum Aufgabengebiet der ESTV. Sie kann demzufolge im Rahmen ihrer ordentlichen Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die Belange der direkten Bundessteuer die Steuerverwaltung des Kantons Bern in der Prüfung des Sachverhalts unterstützen. Das weitere Vorgehen wird die ESTV zusammen mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit festlegen. Der Sachverhalt der Besteuerung - Stichwort: Steuerpflicht - fällt unter das Steuergeheimnis. Es ist dem Bundesrat nicht gestattet, gegenüber Dritten darüber Auskunft zu erteilen.