AB 155984
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Es geht hier um den Bericht über die im Jahr 2013 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Es ist ein umfangreiches Dokument, das Ihnen vorliegt. Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Dabei ist festzuhalten, dass das Departement für auswärtige Angelegenheiten allgemein für den Bericht zuständig ist. Es kann aber nicht zu Abkommen Stellung nehmen, die durch andere Departemente abgeschlossen wurden. Falls im Rahmen der Beratung in der Kommission eine vertiefte Prüfung und Diskussion verlangt würde, müsste dies an einer anderen Sitzung traktandiert werden. Dies war im Kontext dieses Berichtes nicht der Fall. Wir können also vom Bericht Kenntnis nehmen. Erlauben Sie mir aber vorab noch einige Bemerkungen.
Der Zweck der Debatten in den Aussenpolitischen Kommissionen ist es, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung unterliegen soll. Dies kann per Motion verlangt werden. Auch dies war hier nicht der Fall.
Der vorliegende Bericht deckt das Jahr 2013 ab. In der Form entspricht er den Berichten, wie wir sie kennen, also den Berichten der Vorjahre. Neu ist, dass in diesem Bericht zum ersten Mal die Zahl der Verträge, die im Bericht enthalten sind, zurückgegangen ist. Es sind aber immer noch 429 neuabgeschlossene Verträge und 212 Änderungen von Verträgen. Im Vorjahr waren es 501 Verträge und 184 Änderungen. Der Rückgang der Anzahl der neuen Verträge ist darauf zurückzuführen, dass die abgeschlossenen Verträge über die Verwendung der Kohäsionszahlungen an die zehn Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, eine fünfjährige Verpflichtungsperiode vorsahen. Diese ging 2012 zu Ende, was zur Folge hatte, dass in diesem Bericht keine neuen Verträge erwähnt werden, die über Projekte abgeschlossen worden sind und vorliegen. Zu Kroatien kommen wir heute Morgen noch.
Die Diskussion dieses Berichtes gab weder Anlass zu einer vertieften Prüfung irgendeines dieser Verträge noch Anlass zu einer Motion über eine nachträgliche parlamentarische Genehmigung. Es gab jedoch eine Diskussion insbesondere zu den Verträgen mit Bolivien, die auch zu einer Nachfrage von Kollege Berberat zum Thema "Kinderarbeit in Bolivien" geführt haben. Diese Nachfrage wurde im Nachgang schriftlich geklärt und dokumentiert.
Damit steht einer Kenntnisnahme dieses Berichtes nichts im Wege.