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AB 156001

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Dieser Artikel hat einen gewissen Zusammenhang mit dem Artikel, den wir soeben behandelt haben. Das heisst, hier geht es um eine andere Eintragung, um die Eintragung ins Stimmregister. Zurzeit ist diese Eintragung fakultativ. Wie Kollege Stöckli bereits gesagt hat, erfolgt sie in der Regel im gleichen Moment wie die Anmeldung. Es gibt ein einziges Formular, mit dem man sich für die Eintragung ins Auslandschweizerregister anmelden kann. Man kann auf dem gleichen Formular ankreuzen, dass man auch ins Stimmregister eingetragen werden möchte. Man kann auch ankreuzen, dass man die "Schweizer Revue" erhalten möchte. Das System hat sich bewährt. Tatsächlich werden diejenigen, die sich dafür interessieren, auch ins Stimmregister ihrer Gemeinde eingetragen. Zurzeit sind es 132 000, also nur ein Teil der rund 730 000 Auslandschweizer und ein Teil der 560 000 Auslandschweizer, die grundsätzlich stimmberechtigt wären. Auch hier hat sich das System bewährt; es ist nicht einzusehen, warum man das ändern sollte.

Insbesondere kam der Aufschrei von den Staatsschreibern der verschiedenen Kantone, in unserer Kommission wiedergegeben durch die Bundeskanzlei. Würde man automatisch alle eingetragenen Auslandschweizer auch für das Stimmregister melden, würde man natürlich die heutige Zahl wesentlich erhöhen, was enorme Kosten für die Kantone und Gemeinden mit sich bringen würde. Denn sie müssten das Drei- oder Vierfache dessen, was sie heute an Stimmmaterial ins Ausland verschicken, nehmen. Wohlgemerkt: Die 132 000 im Stimmregister Eingetragenen beteiligen sich an Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz ungefähr im gleichen Ausmass wie die Schweizer im Inland. Oder sagen wir es so: Es bewegt sich um die 30 Prozent; es ist vielleicht etwas tiefer als bei den "Inlandschweizern". Würden wir die Anzahl künstlich erhöhen, würden wir wahrscheinlich noch einen Einbruch in diesem Prozentsatz haben. Es würden vielleicht nicht mehr 30 Prozent der registrierten Stimmbürger davon Gebrauch machen, sondern vielleicht nur noch 10 Prozent; sie haben eben heute schon die Möglichkeit, sich sehr einfach dafür anzumelden. Wenn sie es nicht getan haben, haben sie damit gezeigt, dass sie wenig Interesse daran haben. [PAGE 723]

Das sind die Überlegungen der Kommission, die Ihnen vorschlägt festzuhalten, in diesem Fall zusammen mit dem Bundesrat.