Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-03-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-17
Wortprotokoll
Im Rahmen des Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) organisiert die Schweiz im Dezember 2014 das OSZE-Ministerratstreffen. Der Bundesrat beschloss am 21. September 2012 aufgrund einer Machbarkeitsstudie, dass das Treffen in Basel durchzuführen ist, und genehmigte dazu ein Budget von 10,77 Millionen Franken, das jedoch die Sicherheitskosten nicht einschliesst.
Der Ministerrat ist das zentrale Beschluss- und Leitungsgremium der OSZE. Er setzt sich aus den Aussenministerinnen und Aussenministern der 57 teilnehmenden Staaten zusammen. Dazu gehören vier der fünf ständigen Mitglieder des Uno-Sicherheitsrates und sieben der acht Mitglieder der G-8. In Basel werden rund 1000 Delegierte der OSZE und etwa 200 Medienschaffende aus dem Ausland erwartet. Die Organisation eines solchen Anlasses erfordert beträchtliche Sicherheitsmassnahmen. So muss unter anderem die Kantonspolizei Basel-Stadt durch andere Polizeikräfte verstärkt werden. Dies erfolgt über das Konkordat der polizeilichen Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz, wobei die Vereinbarung über die interkantonale Polizeipräsenz (Ikapol) zur Anwendung kommt.
Die im Rahmen des Konkordats von anderen Kantonen zur Verfügung gestellten Polizeikräfte genügen jedoch nicht. Das Sicherheitsdispositiv der Behörden sieht unter anderem auch vor, dass die Region Basel und die Verkehrsachsen aus der Region zum Flughafen Basel-Mülhausen abgedeckt und verstärkt werden müssen. Dabei ist es oberstes Ziel der zivilen Behörden, dass das Treffen sicher und ohne Zwischenfälle durchgeführt werden kann. Zur weiteren Verstärkung der zivilen Kräfte haben die Behörden des Kantons Basel-Stadt deshalb den Bund mit Schreiben vom 19. Juni 2013 um Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit dieses Treffens ersucht.
Am 28. August 2013 genehmigte der Bundesrat das Begehren des Kantons Basel-Stadt zur Gewährleistung der Sicherheit, wie es in Artikel 70 Absatz 1 Litera a des Militärgesetzes vorgesehen ist. Dabei wurden folgende Einzelheiten beschlossen:
1. Es werden maximal 5000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen für die Zeit vom 30. November bis zum 7. Dezember 2014 eingesetzt. Bei einer Datumsverschiebung beträgt die maximale Einsatzdauer acht Tage.
2. Zur Wahrung der Lufthoheit und für die Sicherheit im Luftraum wird auf der Grundlage von Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes die Benützung des schweizerischen Luftraumes über der Region Basel für die Zivilluftfahrt eingeschränkt.
3. Zum Kommandanten des subsidiären Sicherungseinsatzes wurde der Chef des Führungsstabes der Armee ernannt. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden des Kantons Basel-Stadt. Die Angehörigen der Truppen werden ihnen zur Zusammenarbeit zugewiesen.
Es ist beabsichtigt, mehr als 2000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst einzusetzen, sodass gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes die Bundesversammlung den Einsatz zu genehmigen hat. Der Nationalrat hat diesem Beschluss bereits in der Wintersession, nämlich am 27. November 2013, zugestimmt, und zwar mit 151 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13./14. Januar das Begehren des Bundesrates geprüft und es einstimmig gutgeheissen. Die SiK hat im Rahmen der Diskussion festgestellt, dass durch den geplanten Assistenzdiensteinsatz der Armee für das Gros der eingesetzten Truppen keine wesentlich höheren Ausgaben als bei einem ordentlichen Ausbildungs- und Flugdienst anfallen, dass hingegen mit zusätzlichen Kosten für Treibstoff, vor allem für die Lufttransporte, und für Material zu rechnen ist. Die Ausgaben für die vom VBS zu erbringenden subsidiären Leistungen im Assistenzdienst können aufgrund der Rechnung für die Einsätze der Armee mit rund 20 Millionen Franken beziffert werden. Das VBS geht jedoch davon aus, dass diese Ausgaben im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden können. Die APK hat dieses Geschäft ebenfalls beraten und ihm im Sinne eines Mitberichtes ebenfalls zugestimmt.
Im Namen der Kommission, die ihren Entscheid einstimmig gefällt hat, beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.