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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11

Wortprotokoll

Es wurde gesagt, dass der Auslöser für dieses Postulat die Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter mit dem Titel "Stopp der Gewalt gegen die Polizei" ist. Die Kantone Waadt und Genf beziehen sich in ihren beiden Standesinitiativen auch auf diese Petition. Die Petition und die beiden Standesinitiativen verlangen eine strengere Bestrafung von Personen, die sich gegenüber Staatsangestellten gewalttätig verhalten. Sie fordern namentlich die erneute Einführung kurzer Freiheitsstrafen sowie die Erhöhung der Freiheitsstrafen dieser Delinquenten. Ausserdem sollen jegliche Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten als Offizialdelikte verfolgt werden.

Es ist tatsächlich so, dass sich laut der polizeilichen Kriminalstatistik in den vergangenen zehn Jahren die Verurteilungen wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte mehr als verdoppelt haben. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Gewalt gegenüber Staatsangestellten sehr wohl bewusst. Aus diesen Gründen - wenn ich kurz daran erinnern darf - möchte der Bundesrat mit der Änderung des Waffengesetzes, dass wir hier auch mit der Nachregistrierung zur Sicherheit der Staatsangestellten und insbesondere der Polizistinnen und Polizisten beitragen.

Bei der Forderung, die mit dem Postulat zur Prüfung vorgelegt wird, ist es eben schon so, dass wir im Moment zwei grössere Revisionen im Strafrecht am Laufen haben, die die [PAGE 238] Stossrichtung des Postulates aufnehmen. So sehen die beiden Revisionen zwei wesentliche Verschärfungen der Sanktionen vor, die künftig gegenüber diesen Straftätern ergriffen werden können. Es ist auf der einen Seite die Änderung des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch, wo wir die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen vorschlagen. Ihr Rat hat diese Revision bereits beraten und hat sich in diesem Punkt dem Bundesrat angeschlossen. Zweitens hat der Bundesrat im Jahr 2012 mein Departement beauftragt, eine Botschaft und einen Entwurf für die Harmonisierung der Strafrahmen auszuarbeiten. Darin wird eine Erhöhung der festgelegten Mindestgeldstrafe von 30 auf 90 Tagessätze enthalten sein.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Begründung zur Ablehnung der Motion Rusconi auf die bestehenden Strafnormen hingewiesen. Es geht dabei um Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Bundesrat meint, dass hier für die Verfolgung der Straftäter genügende Grundlagen bestünden. Hinsichtlich der Bestrafung dieser Delinquenten ist der Bundesrat überzeugt, dass es nicht sinnvoll ist, parallel zu den parlamentarischen Beratungen der hängigen Gesetzesanpassungen jetzt noch weitere Massnahmen zu ergreifen. Zunächst sind die Auswirkungen der genannten Verschärfungen in der Praxis zu verfolgen. Deshalb sieht hier der Bundesrat heute keinen Handlungsbedarf.

Nun habe ich gehört, die Kommission möchte einfach aus symbolischen Gründen an diesem Postulat festhalten - ja, es ist schön, wenn Sie aus symbolischen Gründen Postulate überweisen. Aber ich bitte Sie, Politik zu machen, politische Entscheide zu fällen. Wenn man halt der Bevölkerung einmal sagen muss, wir würden machen, was wir machen können, wir würden entscheiden und nähmen die Anliegen ernst, aber unseren Eingriffsmöglichkeiten seien irgendwo auch Grenzen gesetzt, dann ist das im Moment vielleicht etwas unangenehmer, aber wahrscheinlich ehrlicher.

In diesem Sinne kann ich Ihnen versichern, dass der Bundesrat weiterhin auch alles dafür tun wird, um Gewalt gegen die Polizei und gegen Staatsangestellte zu verhindern. Wir sind aber der Meinung, dass Sie mit diesem Postulat nicht wirklich einen Beitrag dazu werden leisten können.