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Gmür Alois · Nationalrat · 2014-03-11

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative den Straftatbestand der Zwangsheirat in den Katalog der Ausschaffungsgründe aufzunehmen. In der Debatte über die Zwangsheirat war man sich in diesem Saal einig, dass die Zwangsverheiratung in die Kategorie der Verbrechen einzuordnen sei. National- und Ständerat haben mit der Schlussabstimmung über das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in der Sommersession 2012 die Einführung von Artikel 181a im Strafgesetzbuch beschlossen: "Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, eine Ehe einzugehen oder eine Partnerschaft eintragen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." Und ab einem Strafmass von drei Jahren geht es um ein Verbrechen.

Leider ist es so, dass die Ausschaffungs-Initiative noch nicht umgesetzt ist und dass der Katalog der Delikte, die zu einer Ausschaffung führen, meines Wissens noch nicht bekannt ist. Ich weiss, dass das Parlament nicht in einen laufenden Gesetzgebungsprozess eingreifen sollte. Trotzdem sollte in der Sache der Zwangsheirat meiner Meinung nach das Parlament jetzt klare Vorgaben machen und mit der Unterstützung meiner Motion die Zwangsheirat als Ausschaffungsgrund festlegen.