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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst betonen, dass die Motion Schmid Martin ausschliesslich die Übertragung der mündlichen Urteilsberatungen des Bundesgerichtes betrifft, nicht allfällige Parteiverhandlungen mit Zeugeneinvernahmen und Plädoyers; in der Debatte des Ständerates kam dieser Aspekt vielleicht nicht genügend zur Geltung.

Mündliche Urteilsberatungen des Bundesgerichtes sind im Gegensatz zu den Beratungen der meisten inländischen, ausländischen und internationalen Kollegialgerichte seit je öffentlich. Allerdings werden heute nur noch knapp ein Prozent der bundesgerichtlichen Entscheide mündlich beraten, was vor allem mit der gestiegenen Geschäftslast zusammenhängt. Wegen der geringen Zahl der mündlichen Beratungen vermöchte eine elektronische Live-Übertragung die Transparenz der Rechtsfindung am Bundesgericht nicht wesentlich zu erhöhen. Die von der Motion geforderte Live-Übertragung wäre also nicht das geeignete Instrument, wenn beim Bundesgericht ein Mangel an Transparenz behoben werden müsste.

Hingegen könnte es sein, dass eine Internetübertragung der schon heute öffentlichen mündlichen Urteilsberatungen die Qualität der Öffentlichkeit verändern würde. Die Beratungen könnten von allen Internetnutzern aufgezeichnet, weiterverbreitet und allenfalls sogar bearbeitet werden. In Rechtsschriften könnte auf die Äusserung von Richterin X in Minute Y einer Beratung verwiesen werden. Das würde wahrscheinlich dazu führen, dass die Richterinnen und Richter praktisch nur noch ausformulierte Texte mit ihren definitiven Positionen vorlesen oder dass sie halt noch weniger mündliche Beratungen ansetzen würden. Beides wäre kein Beitrag zu einem besseren Verständnis der Urteilsfindung.

Es sind diese Konsequenzen, die den Bundesrat, das Bundesgericht und Ihre Kommission dazu bewogen haben, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie in diesem Sinn, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.