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Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-03

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates soll der Bundesrat beauftragt werden, die Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken voranzutreiben und die 16 konkreten Massnahmen bis Ende 2016 umzusetzen.

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2014 die Motion vorberaten und beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, bestehend aus den Kommissionsmitgliedern Luc Recordon, Claude Hêche, Thomas Minder und Roberto Zanetti, beantragt, die Motion anzunehmen. Der Sprecher der Minderheit wird Ihnen die Gründe hierfür separat darlegen, sodass ich nach Rücksprache mit ihm in meinen Ausführungen darauf verzichten kann.

In einem Punkt sind sich Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit einig: Es ist absolut unbestritten, dass die vom Bundesrat verabschiedete nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken vordringlich [PAGE 416] umzusetzen ist. Ziel dieser Strategie ist es, die verschiedenen Akteure im Umfeld der Cybertätigkeiten zu befähigen, dauerhaft mit den Cyberrisiken umgehen zu können.

Die Umsetzung der 16 Massnahmen wurde nicht nur in einem 29-seitigen Dokument vom 15. Mai 2013 sauber geplant, sondern auch bereits konkret angegangen. Die Arbeiten laufen also auf Hochtouren und werden durch ein regelmässiges Monitoring/Controlling begleitet. So nahm der Bundesrat am 23. April dieses Jahres anhand eines entsprechenden Controllings vom Stand der Umsetzung Kenntnis. So viel als Vorbemerkung.

Liest man nun die Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 2014 zur Motion, ist man eigentlich überrascht, dass er die Annahme der Motion beantragt. So spricht er nämlich von Qualitätsverlusten bei einer Fristverkürzung, vom Gesetzgebungsprozess, der es nicht zulasse, gewisse Massnahmen bis 2016 umzusetzen, von Verschiebungen in der Finanzplanung in den betroffenen Dienststellen sowie von einem Vorziehen von zusätzlichen Personalressourcen. Dabei, so wurden wir in der Kommission informiert, sei keineswegs klar, ob man innerhalb von einigen Monaten qualifizierte technische Fachspezialisten finden könne. Der Bundesrat hat also selber klare Vorbehalte, ich habe Ihnen die vier wichtigsten genannt.

Liest man zudem den Brief des Bundesrates vom 30. Oktober 2013 an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, werden diese Vorbehalte noch deutlicher. So schreibt unsere Landesregierung auf Seite 2 wörtlich: "Eine solche Fristverkürzung hätte zur Konsequenz, dass einzelne Sektoren, insbesondere solche, in denen die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist, nicht ohne Qualitätsverlust bearbeitet werden könnten." Im erwähnten Brief schreibt der Bundesrat weiter: "Auch ist bei einer vorgezogenen Umsetzungsfrist zu berücksichtigen, dass gewisse Arbeiten, zum Beispiel bei den Kantonen, trotzdem erst nach 2016 abgeschlossen werden könnten."

Diese Äusserungen verunsicherten die Kommission und führten zu zwei zentralen Fragen. Erstens: Können wir einer Verkürzung der Frist zustimmen, wenn wir wissen, dass es wahrscheinlich zu Verzögerungen und damit zu Koordinationsschwierigkeiten in den Kantonen kommt? Die zweite Frage lautet: Macht eine Beschleunigung Sinn, wenn von Qualitätsverlust die Rede ist, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, die ja gerade in diesem Bereich von zentraler Bedeutung ist?

Dem Thema Qualitätsverlust ging die Kommission speziell nach. Peter Fischer, Delegierter für die Informatiksteuerung des Bundes, erwähnte an der Kommissionssitzung, dass einzelne der 36 Wirtschaftssektoren kritischer Infrastrukturen nicht rechtzeitig bearbeitet werden könnten. Nach aktueller Planung wären dies konkret die Erdölversorgung, das Abfallwesen, die Lebensmittel- und Wasserversorgung und wahrscheinlich zum Teil auch noch die Entsorgung.

Aus all den erwähnten Gründen erachtet die Mehrheit der Kommission eine Fristverkürzung auf Ende 2016 weder als realistisch noch als zielführend. Sie kann zudem in einer solchen Massnahme auch, und dies mit bestem Willen, keinen Mehrwert erkennen. Wir beantragen deshalb, die Motion abzulehnen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich unserer Meinung anschliessen.

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