Fetz Anita · Ständerat · 2014-09-08
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-08
Wortprotokoll
Ich verstehe die Bedenken gegen das Chromosomen-Screening, auch wenn ich sie nicht teile. Vor allem die Befürchtung, dass damit unsere Gesellschaft Gefahr läuft, immer intoleranter auf behinderte Kinder und Menschen zu reagieren, ist ernst zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass das auch den Bundesrat dazu bewogen hat, uns eine Vorlage mit einer äusserst restriktiven Lockerung des Verbots vorzulegen; das ehrt ihn, man kann aber auch anderer Meinung sein.
Obwohl ich, wie gesagt, diese Bedenken verstehe, plädiere ich für die Chromosomenuntersuchung, d. h. dafür, dass man sie in Grenzen - auch die Mehrheit der Kommission hat Grenzen definiert - zulässt und ihre Anwendung dem Entscheid des betroffenen Paares überlässt. Darum geht es nämlich: Die Betroffenen sollen innerhalb der vorgegebenen Grenzen selber entscheiden können.
Die Einschränkungen des Tests sind gemäss dem Antrag der Mehrheit genau so eng oder so weit, wie die pränatale Diagnostik während der Schwangerschaft erlaubt ist; es ist bereits gesagt worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen. Für mich ist die Vorstellung unerträglich, dass man von den betroffenen Frauen zuerst eine Schwangerschaft auf Probe verlangt, wobei sie nachher die gleichen Tests, die vorher im Reagenzglas hätten gemacht werden können, während der Schwangerschaft machen und wobei sie je nach Ergebnis, wenn sie die erwähnten Behinderungen nicht wollen, dann abtreiben müssen.
Man kann schon sagen, dass es ja nicht viele betreffen würde und dass eine Entscheidung nach Tests im Reagenzglas lange nicht so nahegehe wie eine Entscheidung für eine Abtreibung, wenn man schon schwanger sei. Das mag sein. Für die betroffenen Frauen aber, die eine Behandlung der Unfruchtbarkeit machen - ich kenne in meinem Umfeld einige -, ist es schlicht und einfach eine Zumutung. Ich finde auch die Unterscheidung sehr spitzfindig, wonach man eine Distanz zwischen Reagenzglas und Körper herstellt, die eigentlich nur theoretisch ist. Das ist für mich, um es auf den Punkt zu bringen, zynisch. Wenn man davon nicht so eng betroffen ist, beim Reagenzglas, dann ist es also schlimm, die Tests zuzulassen. Bei Schwangeren aber, dort, wo dann allenfalls eine Abtreibung erfolgen wird, ist es nicht schlimm. Ja, warum nicht? Weil sie dann genug leiden? Oder warum? - Nein, das ist für mich eine zynische Begründung. [PAGE 712]
Ich kann verstehen, dass man sich Gedanken über die Akzeptanz von behinderten Kindern in unserer Gesellschaft macht, da bin ich voll dabei. Wenn wir aber die Präimplantationsdiagnostik so eng begrenzen, wie das jetzt der Bundesrat vorschlägt - von einigen Ratsmitgliedern unterstützt -, dann schützen wir kein einziges Elternpaar mit einem Trisomie-21-Kind vor intoleranten Bemerkungen und Reaktionen im Umfeld. Das ist ein Fehlschluss. Wir schützen keine betroffenen Eltern mit behinderten Kindern vor intoleranten Bemerkungen wie: "Sie haben offenbar auch nicht gewusst, was man heute technisch alles machen kann!" Nein, das machen wir nicht. Es ist unsere gesellschaftliche und politische Aufgabe, mit aller Kraft dafür zu sorgen, dass behinderte Kinder und Menschen in unserer Gesellschaft ein freundliches, unterstützendes Umfeld vorfinden. Genau das ist unsere Aufgabe - und nicht, Tests so einzuengen, dass sie faktisch nur noch dann gemacht werden können, wenn die Schwangerschaft erfolgt. Das ist auch der Grund, warum wir hier im Rat die Motion 13.3720 angenommen haben, in der es darum geht, Trisomie 21 als Geburtsgebrechen anzuerkennen. Das bringt den Betroffenen mehr als eine abstrakte Ablehnung von Tests. Es ist unsere Aufgabe, hier dafür zu sorgen, dass Eltern mit behinderten Kindern nicht nur verbale Unterstützung von der Politik bekommen, sondern ganz reale, konkrete Unterstützung.
Zum Schluss: Ich befürworte und unterstütze mit Überzeugung den Antrag der Mehrheit. Ich kann gewisse Ängste nachvollziehen, aber sie dürfen nicht so weit gehen, dass man den betroffenen Paaren, insbesondere den Frauen, im Prinzip sagt: "Du darfst das nicht vorgängig testen, du musst den Embryo zuerst bis zur zehnten Woche austragen; dann darfst du die Tests machen, und dann darfst du abtreiben." Das kann es nicht sein!