Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-09-08
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08
Wortprotokoll
Vor knapp sechs Monaten, am 11. März 2014, haben wir uns hier im Rat mehrheitlich für eine restriktive Anwendung des Chromosomen-Screenings gemäss der damaligen Kommissionsminderheit und gemäss Fassung des Bundesrates entschieden. Dabei waren wir alle aufgrund einer inneren Wertehaltung überzeugt: Wenn es um die künstliche Zeugung und die Untersuchung von neuem menschlichem Leben geht, können Machbarkeit und Effizienz nicht die allein massgebenden Kriterien sein.
Was vor sechs Monaten wichtig war, hat auch heute seine Gültigkeit nicht verloren. Die Kommissionsmehrheit spricht sich nun erneut dafür aus, dass auch Paare, die an Unfruchtbarkeit leiden, die Präimplantationsdiagnostik anwenden können. Damit lässt sie bei allen künstlichen Befruchtungen in vitro sogenannte Aneuploidie-Screenings zu. Paare, welche die Präimplantationsdiagnostik anwenden, tun dies im klaren Bewusstsein, dass bei diesen Verfahren dann verschiedene Anomalien entdeckt werden können, so z. B. Trisomie 13, das Pätau-Syndrom, Trisomie 18, das Edwards-Syndrom, oder auch Trisomie 21, also das Down-Syndrom. Nun wird von Befürworterseite, wie Felix Gutzwiller ausgeführt hat, sicher berechtigter- und auch völlig verständlicherweise auf den Umstand hingewiesen, dass es einem Paradoxon gleichkomme, einen nichtgescreenten Embryo in die Gebärmutter einzupflanzen und ihn später allenfalls im Rahmen einer gesetzeskonformen Pränataluntersuchung auf eine mögliche Anomalie zu testen und aufgrund der Ergebnisse sogar abzutreiben.
Genau in diesem Punkt aber scheiden sich die Geister. So hatte auch der Bundesrat laut Botschaft die Aneuploidie-Screenings in Betracht gezogen und diskutiert. Er hat sie aber aus verschiedenen Gründen und aus Überzeugung nicht aufgenommen, zum einen, weil es wissenschaftlich nicht als erwiesen gilt, dass das Verfahren die Erfolgschancen von Unfruchtbarkeitsbehandlungen tatsächlich erhöht. Zum andern führt die Zulassung des Screenings zu einer erheblichen Schwächung des verfassungsmässigen Embryonenschutzes, denn das Problem beim Screening ist und bleibt die Tatsache, dass dabei auch solche Anomalien erkannt werden, welche die Entwicklungsfähigkeit in keiner Weise oder nur geringfügig beeinträchtigen.
Weiter hätte eine Ausweitung auf diese Methode massive Auswirkungen auf die Fallzahlen; Herr Kollege Gutzwiller hat ebenfalls darauf hingewiesen. Den aufgrund strenger Kriterien bestimmten fünfzig bis hundert Fällen stehen dannzumal rund tausend künstliche Befruchtungen pro Jahr entgegen.
Schliesslich besteht die grosse Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren aufgrund der hohen Fallzahlen derart etabliert würde, dass ein massiver gesellschaftlicher Druck auf die Paare entstehen würde, das Screening durchführen zu lassen, um die Entstehung eines möglicherweise behinderten Kindes zu vermeiden.
Ich habe es bereits bei der ersten Beratung dieser Vorlage hier im Saal gesagt und wiederhole es heute aus tiefer Überzeugung noch einmal: Bei der Entscheidung über die gewollte Fortsetzung oder das gewollte Abbrechen einer Schwangerschaft handelt es sich im Tiefsten und Letzten um eine rein individuelle Entscheidung. Aber genau diese Bedingung kommt bei der Embryonenselektion nicht zum Tragen. Das Gen-Screening entkoppelt die Entscheidung, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, von der menschlichen Leiblichkeit. Damit ist es keine individuelle Entscheidung mehr, sondern eben eine kollektive. Genau deshalb haben wir gute Gründe für eine restriktive Regelung. Die Frage nach der jeweiligen Lebenswertigkeit stellt sich bei einem ungeborenen Kind im Mutterleib unbestrittenermassen anders als bei einem Embryo auf der Petrischale.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, bei Artikel 5a meiner Minderheit zu folgen, also der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Ich bitte Sie zudem, im Sinne eines Konzeptes dann bei den Artikeln 6a, 8, 9, 10a, 11a, 14a, 33 und 37 sowie bei Artikel 35 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen jeweils meiner Minderheit zu folgen.