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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2000-03-06

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Antille will verhindern, dass Streitigkeiten und Beschwerden über leistungsabhängige Lohnanteile an die Eidgenössische [PAGE 18] Personalrekurskommission weitergezogen werden können. Der Nationalrat hat diese Forderung in seiner ersten Beratung - im Gegensatz zum Ständerat - unterstützt.

Um es klarzustellen: Es geht nicht darum, leistungsabhängige Lohnanteile auf ihre Rechtfertigung hin zu prüfen, nämlich zu entscheiden, ob genug oder zu wenig Lohnanteile zugesprochen wurden. Es geht darum, dass die Personalrekurskommission Beschwerden überprüfen und entscheiden muss, ob das Bundesrecht nach Artikel 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes verletzt worden ist. Wir entscheiden wirklich über eine ganz kleine, aber ganz wichtige Öffnung. Sollen doch jene Fälle bei der Personalrekurskommission zugelassen werden, bei denen ein Missbrauch des Ermessens vermutet wird oder vorliegt.

Der Ständerat verzichtet auf diesen Rechtsweg und verweist auf die internen Möglichkeiten, sich zu beschweren. In der Kommission wurde dies das "Grossvater-Prinzip" genannt. Aber manchmal reichen die Grossväter nicht mehr aus und man braucht den verbrieften Rechtsweg, hier die Eidgenössische Personalrekurskommission.

Es wird gesagt, dass Bundesangestellte kein Recht auf zusätzliche leistungsabhängige Lohnanteile haben, sondern dass diese eher einer Übereinkunft und Regelung entsprechen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Mitarbeitende, die sich in diesem Bereich ungerecht behandelt fühlen, Beschwerdemöglichkeiten für sich in Anspruch nehmen können. Es ist nicht nur materiell, sondern auch psychologisch wichtig, um einen Rechtsraum zu wissen, wo man erfahrenes oder vermeintlich erfahrenes Unrecht deponieren kann.

Die Befürchtung, dass damit eine Beschwerdeflut ausgelöst wird und der Unzufriedenheit Tür und Tor geöffnet werden, ist unbegründet. Denn nur schon die Tatsache, dass Beschwerden überhaupt eingereicht werden können, reicht oft aus und beruhigt die Gemüter. Zudem lassen sich Händel mit etwas Führungsgeschick und mit Aussprachen unter den Beteiligten bereits auf der unteren Stufe lösen.

Zu hören ist auch, dass leistungsabhängige Lohnanteile für die Sicherung der Existenz nicht notwendig seien. Trotzdem ist eine gewisse Vorsicht am Platz, denn es kann vorkommen, dass solche Lohnanteile relativ hoch sind. Rekursmöglichkeiten verhindern somit Willkür, die sich negativ auf das Arbeitsklima und die Leistung der Angestellten auswirken könnte. Gerade aufgrund der Modernisierung der Dienstleistungen beim Bundespersonal und aufgrund der vermehrten Eigenständigkeit und Verantwortung auf allen Stufen sind arbeitsklimatische Verstimmungen, die darauf basieren, dass das rechtliche Gehör verweigert wird, nicht dienlich.

Es ist richtig, dass wir an unserer eigenen Fassung festhalten, und neben dem internen Beschwerdeweg, der in Artikel 31 Absatz 1 umschrieben ist, auch den Rechtsweg über die Rekurskommission zu öffnen. Zudem kann ich vielleicht noch etwas aus der Vernehmlassung sagen: Die FDP hat sich explizit für die Zulassung der Beschwerde an die Personalrekurskommission auch in Lohnfragen geäussert.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Antille abzulehnen.