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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-08

Wortprotokoll

Ich mache es uns nach den delikaten Traktanden, die Sie schon hinter sich haben, einfach. Es ist ein sehr technisches, aber für das Strassentransportgewerbe natürlich wichtiges Thema. Wie der Herr Kommissionspräsident sehr gut dargelegt hat, geht es um drei Themenpakete: Erstens geht es um die Weiterentwicklung des Rechts und die Übernahme von EU-Verordnungen. Im Bereich der Verkehrsstrafbestimmungen handelt es sich zweitens um eine Harmonisierung der heute sehr heterogenen und in diversen Gesetzen verteilten Bestimmungen. Drittens geht es um Einzelthemen wie etwa ein Register für Schwarzfahrer oder die Regelung der Frage, was in Bahnhöfen und Zügen an Nebennutzungen zulässig ist.

Das Geschäft ist für das Strassentransportgewerbe wichtig, denn es geht um die gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Strassentransportunternehmen. Wenn wir eine solche nicht haben, riskieren wir, dass schweizerische Unternehmen beim Marktzugang im EU-Raum Probleme erhalten - es sei denn, sie haben eine Niederlassung in der EU. Wir wollen also vor allem keine neuen Hindernisse für unsere Unternehmen entstehen lassen.

Die Anpassung ist nötig, weil sich das europäische Recht weiterentwickelt hat und man grundsätzlich davon ausgeht, dass die Zulassungen gegenseitig anerkannt werden. Die EU hat im Zulassungsbereich neue Regeln erlassen, die wir jetzt in überarbeiteter Form in unser System übernehmen. Das bringt für die Schweiz eine Verbesserung und Klärung, soll aber auch durch gleichwertige Rechtsvorschriften den Strassenverkehrsmarkt der Schweiz und denjenigen der EU vereinheitlichen.

Wir haben es vom Kommissionspräsidenten schon gehört: Bei den Strafbestimmungen haben wir Wertungswidersprüche. Deshalb soll nun in den verschiedenen Erlassen zum öffentlichen Verkehr soweit möglich für dieselbe Tat dieselbe Strafandrohung gelten. Im Bereich gewerblicher Verstösse gibt es nun wirksamere Bestimmungen, und an den Strafbestimmungen haben wir auch rechtsstaatliche Anpassungen vorgenommen.

Schliesslich gibt es eine weitere wichtige Passage in dieser Vorlage: Wir haben bis anhin für das Schwarzfahren kein Register und für die Speicherung von Daten keine Rechtsgrundlage. Das ist ein wichtiges Anliegen vor allem des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, weil die Anzahl der Reisenden ohne gültigen Fahrausweis - wie man so schön sagt - eben jedes Jahr zunimmt.

Wie schon gesagt, geht es auch um kommerzielle und nichtkommerzielle Angebote: Was darf man an Bahnhöfen, in Zügen, in Schiffen und in Bussen? Auch das ist natürlich für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs ein Tätigkeitsfeld mit Einnahmen, bei dem die öffentliche Hand ein Interesse hat, dass es sauber geregelt ist.

Deshalb bitte ich Sie, einzutreten und im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.