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Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-03

Wortprotokoll

Irgendwann vor rund zweihundert Jahren hat die Industrie die bis dahin vorherrschende Landwirtschaft verdrängt. Dann wurde die industrielle Produktion, etwa im Textilbereich, zu teuer. Man hat sie ins Ausland verlagert. Die Dienstleistung ist an ihre Stelle getreten. Heute sind wir daran, den Finanzdienstleistungsplatz Schweiz zu demontieren, zum Teil auf Druck des konkurrierenden Auslandes, zum Teil wegen neuer innenpolitischer Mehrheiten. Geblieben ist uns noch der Forschungsplatz Schweiz, speziell im Bereich der Life Science, der Biologie, der Medizin und im Gesundheitsbereich im weitesten Sinne; diesem Forschungsplatz müssen wir auch Sorge tragen.

Die Schweizer Pharmaindustrie ist eine Weltmacht. Die beiden grossen Basler Unternehmen machen Umsätze, die dem Bundesbudget nahe kommen. Ich habe selbst über ein Medikament geforscht: zwei Milliarden erfolgreiche Behandlungen weltweit, zehn Milliarden Franken Umsatz, fünf Franken pro Behandlung für diese Lebensrettung - das, Frau Graf, ist das Geschäft, von dem Sie sprechen. So wahnsinnig im Vergleich zur Wirkung ist das Geschäft dann doch also nicht! Im Bereich der medizinisch-biologischen Forschung haben wir viele KMU und Zulieferer, die Weltleader sind. Wir machen Implantate, Ersatzteile, Hörhilfen usw. Von solchen Grundlagen unserer Volkswirtschaft reden wir. Auch von unseren Arbeitsplätzen, von unserem Wohlstand müssen wir sprechen, wenn wir heute über ein neues Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin beraten. Wettbewerbsnachteile sind auch in diesem Bereich schädlich.

Gleichzeitig muss uns wohl bewusst sein, dass nicht alles, was beim heutigen medizinischen Erkenntnisstand möglich ist, auch erlaubt sein muss. Unsere Bevölkerung hat dafür ein feines Gespür. Wenn wir uns jetzt daranmachen, unser heute in der Tat enges, allzu enges gesetzliches Korsett zu lockern, sollten wir gleichzeitig masshalten. Ethische Werthaltungen polarisieren. Gerade jene, die wie wir die ständige Aufblähung des Staatsapparates kritisieren, sehen mit Missbehagen, wie dem Bund immer neue, immer absurdere Aufgaben der Rundumbetreuung von selbstverantwortlichen Erwachsenen übertragen werden, während die staatlichen Kernkompetenzen vergessen gehen. Dazu gehört der Schutz des Lebens, des menschlichen Individuums ganz besonders dann, wenn es besonders verletzlich ist, ganz am Anfang des Lebens, speziell im ungeborenen Zustand, aber auch dann, wenn das Leben zur Neige geht und Gefahr läuft, durch eine ungeduldige Gesellschaft verkürzt zu werden.

Wenn wir heute daran gehen, das bisherige Verbot jeglicher Präimplantationsdiagnostik aufzuheben, schaffen wir für die betroffenen Eltern und die medizinischen Anbieter ein Stück Freiheit - ein Stück Freiheit allerdings, das wir wohl mit allen Vor- und Nachteilen sorgfältig abwägen und wo nötig von unliebsamen Weiterungen abgrenzen müssen. Es ist eine Tatsache, dass viele Paare einen Kinderwunsch hegen und diesen aus verschiedenen biologischen Gründen nicht verwirklichen können. Die moderne Fortpflanzungsmedizin bietet heute Möglichkeiten, diesen Wunsch zu erfüllen; es erscheint uns nicht sinnvoll, diese Paare einfach ans Ausland zu verweisen, wo sie möglicherweise weit weniger seriös zum Ziel gelangen.

Es ist heute möglich, Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung genetisch zu untersuchen, bevor sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in die Gebärmutter übertragen werden. Es ist heute möglich sicherzustellen, dass das zukünftige Kind nicht unter einer genetisch bedingten Krankheit leiden muss, deren Veranlagung die Eltern tragen. Das Verbot, wie wir es in der Schweiz kennen, ist nicht mehr zweckmässig. Es geht jetzt darum, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht, aber gleichzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen setzt. Wir sollten uns dieser Möglichkeit nicht verschliessen, die der Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen dient.

Wir wollen aber keinen Missbrauch. Ein solcher wäre die Auswahl des Geschlechts, wie sie in den USA bereits üblich ist und wie sie - seien wir ehrlich - in gewissen Ländern, etwa China und Indien, zur Elimination wegen weiblichen Geschlechts führt. Auch die Auswahl bestimmter erblicher Eigenschaften des Kindes sind für uns nicht akzeptabel. Wir wenden uns gegen die Erzeugung von sogenannten Retterbabys, die als genetisch kompatible Spender von Stammzellen für ein erkranktes Geschwisterkind herangezüchtet werden. Selbstverständlich lehnen wir auch die Leihmutterschaft grundsätzlich ab.

Die Fortpflanzungsmedizin ist umstritten, denn es geht um grundlegendste Fragen nach dem Wert und der Zulässigkeit der Bewertung des sich entwickelnden Lebens. Heute soll es darum gehen, das grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu lockern, ohne den dafür notwendigen ethischen Rahmen zu sprengen. Wir sind gefordert, angesichts der Komplexität der medizinisch-biologischen Probleme vielleicht auch überfordert, etwa, wenn wir die Obergrenze der Anzahl Embryonen festlegen sollen, die gleichzeitig entwickelt werden dürfen.

Gehen wir den Schritt umsichtig und vorsichtig. Vermeiden wir das Überladen des Fuders, denn sonst ist uns ein Referendum sicher, womit auch den sinnvollen Neuerungen der Boden entzogen würde.

Ganz zum Schluss muss ich sagen, dass wir die CVP nicht verstehen, wenn sie einerseits durch Herrn Müller-Altermatt einen Nichteintretensantrag stellt und andererseits mit Anträgen von Herrn Kollege Neirynck wesentlich weiter geht als Bundesrat und Ständerat. Hier wäre doch eine gewisse Linie, die wir erkennen möchten, von grossem Vorteil.

Wir werden die entsprechenden Anträge dann bei den einzelnen Traktanden stellen.

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