Müller Philipp · Nationalrat · 2011-03-07
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07
Wortprotokoll
Diese Vorlage 2 ist die Konsequenz der dringlichen Beschlüsse, die wir im Dezember 2008 gefasst haben und die nun ins Dauerrecht übergeführt werden sollen. Wir sind uns bewusst, dass es auch mit dieser Vorlage nicht die totale Sicherheit für alle Sparguthaben geben wird. Trotzdem sind die vorgesehenen Massnahmen richtig und zu unterstützen.
Die Rückweisung an den Bundesrat ist mit dem Auftrag verbunden, einen Kleinanlegerschutz in die Revision des Bankengesetzes aufzunehmen. Hier geht es aber um zwei völlig verschiedene Bereiche. Bei dieser Vorlage geht es um die Sicherung von Spareinlagen. Der Anlegerschutz betrifft aber Investoren. Zudem würde eine Anpassung des Anlegerschutzes nicht nur das Bankengesetz betreffen, sondern auch beispielsweise das Börsengesetz und das Anlagefondsgesetz. Die Problematik des Anlegerschutzes ist in einer eigenen Vorlage zu behandeln.
Die Erhöhung der Systemobergrenze von 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden begrüssen wir ausdrücklich. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab, welche diesen Betrag auf 10 Milliarden erhöhen will. Wir sind uns bewusst, dass in einer schweren Krisensituation 6 Milliarden zu wenig sein könnten, das gilt genauso aber auch für 10 Milliarden Franken. Es ist aber zu bedenken, dass auch andere Aktiven herangezogen werden können. 125 Prozent der privilegierten Einlagen müssen ja mit Aktiven in der Schweiz unterlegt sein.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur vorgesehenen Ex-post-Finanzierung. Die Vernehmlassung hat offensichtlich ergeben, dass eine Ex-ante-Finanzierung nicht mehrheitsfähig ist. Die Mehrheit hat die Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken mit einer Ex-post-Absicherung ausdrücklich begrüsst.
Die Minderheit Leutenegger Oberholzer verlangt mit einem neuen Artikel 37hbis die Einrichtung eines Sicherungsfonds. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein solcher Fonds in diesem Umfang dem Umlauf erhebliche Gelder entzieht und entsprechende Kosten generiert. Zu befürchten ist auch eine gewisse prozyklische Wirkung in einem Krisenfall, da [PAGE 197] allfällige aus dem Fonds zu bezahlende Kosten durch Nachschüsse refinanziert werden müssten. Wir lehnen daher den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer für einen neuen Artikel 37hbis ab.
Mehr als nur ein Schönheitsfehler ist die mögliche Benachteiligung von Einzelfirmen. Es geht hier darum, dass es Einzelfirmen in Form von juristischen Personen gibt. Diese können ein einlagegesichertes Konto haben und der Inhaber der Firma ebenfalls. Aufgrund der systembedingten juristischen Unterscheidung dieser zwei Rechtsfiguren entsteht hier eine Privilegierung durch die doppelte Absicherung der Einlagen. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich beispielsweise um eine "echte" Einzelfirma handelt. Dann ist der Inhaber dieser Einzelfirma nur einmal abgesichert. Eine solche Benachteiligung kann man jedoch nicht ausräumen, weil sie in unserem System mit der Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen begründet ist.
Es ist uns bewusst, dass wir trotz dieser Vorlage in den Bemühungen zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik keineswegs nachlassen dürfen. Die dort vorgesehene Erhöhung der Eigenmittelanforderungen ist wohl die beste Form der Einlagensicherung.
Die FDP-Liberale Fraktion wird eintreten sowie die Rückweisung und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.