Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Vorlage zur Sanierung der PK SBB ist ein wenig erfreuliches Geschäft, das ist zuzugeben; das ist auch allgemein anerkannt. Aber man kann die Sache drehen und wenden, wie man will, irgendjemand muss den Preis bezahlen, den das Schliessen des Pensionskassenlochs bei den SBB kostet. Das Bequemste, aber sicher auch Ungerechteste wäre, diese Aufgabe einer kommenden Generation zu überlassen. Das wäre unfair. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Loch in der PK SBB ohne Gegenmassnahmen immer grösser werden. Wenn Sie nicht auf die Vorlage eintreten würden, wovon ich nicht ausgehe, würden wir einfach das Problem der nächsten Generation überlassen, aber eben nicht lösen. Das kann nicht der Sinn unseres Politisierens sein.

Auch die zweite Alternative, die man diskutiert hat, nämlich die ganze Last den SBB oder den Mitarbeitenden aufzubürden, scheint mir kein richtiger Weg zu sein. Denn gerade die Mitarbeitenden, aber auch die SBB haben bereits einen grossen Beitrag an die Sanierung geleistet, und zwar, Herr Nationalrat Füglistaller, nicht erst jetzt, sondern seit dem Jahre 2003. Man hat bereits damals gesehen, dass es nicht ohne zusätzliche Massnahmen geht. Man hat damals die Beiträge, die Arbeitgeber- und Versichertenbeiträge, um 1,5 Prozent erhöht. Es ist auch so, dass bei diesem Fehlbetrag, über den wir jetzt sprechen, die Unterdeckung aufgrund nichtfinanzierter Leistungen abgezogen wird. Das ist auch bereits gemacht worden, das wird nicht vom Bund übernommen. [PAGE 191]

Das Unternehmen SBB hat seiner PK bis jetzt rund 2,5 Milliarden Franken zukommen lassen, dies allerdings nicht in Form von liquiden Mitteln; solche Mittel haben die SBB als hochsubventionierter Betrieb gar nicht. Es wurde eine andere Lösung gefunden, wir haben in der Kommission darüber gesprochen: Die PK SBB hat dem Unternehmen SBB ein Darlehen gewährt. Dieses Darlehen ist über den Immobilienbereich der SBB gesichert. Aus dessen Erträgen wird nun eine Verzinsung und Amortisation geleistet. Das Immobiliengeschäft der SBB ist der einzige Bereich, in dem die SBB heute Geld verdienen. Damit ist dieses Vehikel die einzige Möglichkeit, hier überhaupt etwas zur Verfügung zu stellen.

Damit ist nun aber die Zitrone aufseiten der SBB ausgepresst. Sie wissen, die SBB haben ein unverzinsliches Darlehen des Bundes von 14 Milliarden Franken und daneben auch noch eine verzinsliche Schuld von 7 Milliarden Franken. Aufgrund der anstehenden Investitionen im Rollmaterialbereich dürfte diese Schuld bis 2013 auf 10 Milliarden Franken ansteigen - dies in der Annahme, dass man im Personenverkehr jährlich die Tarife um 3 Prozent erhöhen kann. Das ist also schon mit eingerechnet.

Für mich ist es sehr wichtig, dass auch die Mitarbeitenden einen ganz wesentlichen Teil getragen haben und ihn auch weiterhin tragen. Sie haben darauf hingewiesen, dass der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat für die Mitarbeitenden ohnehin eine schwierige Situation gebracht hat. Sie tragen seit diesem Wechsel das Anlagerisiko. Alle nichtfinanzierten Leistungen wurden eliminiert, sind also nicht mehr mit eingerechnet, und der technische Zinssatz wurde von 4 auf 3,5 Prozent reduziert. Das ordentliche Pensionierungsalter wurde von bis anhin 63,5 auf 65 Jahre erhöht. Das heisst, die Mitarbeitenden arbeiten länger, die Rente wird aber nicht erhöht. Das ist in diesem Paket drin. Sie haben also die gleich grosse Rente, arbeiten aber bis 65 Jahre. Die Verzinsung der Altersguthaben erfolgt nach der Nullverzinsung, die man im Jahre 2009 gehabt hat, bis auf Weiteres mit dem BVG-Mindestzinssatz. Das sind aktuell 2 Prozent. Und die Mitarbeitenden leisten wie der Arbeitgeber Sanierungsbeiträge von 2,5 Prozent auf ihrem versicherten Lohn. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Mehrzahl der SBB-Mitarbeitenden keine Grossverdiener sind. Ein paar Beispiele: Ein Gleisarbeiter, 35-jährig, verdient monatlich 5400 Franken, ein Zugbegleiter 5700 Franken und ein Lokomotivführer mit seiner grossen Verantwortung 6600 Franken. Bei diesen Bruttolöhnen belaufen sich nun die von den Arbeitnehmern zu bezahlenden Sanierungsbeiträge auf jährlich rund 2000 Franken. Wenn Sie das in Vergleich setzen zum Lohn, dann sehen Sie, dass die Mitarbeiter einen echten Beitrag leisten, ohne dass ihre Leistungen die künftige Altersleistung verbessern würden.

Die Frage ist diskutiert worden, ob mit diesem Bundesbeitrag - das wurde auch hier aufgeworfen - ein Fehlverhalten der SBB oder dann der Pensionskassenleitung honoriert werde; das könnte tatsächlich gegen einen weiteren Einschuss des Bundes sprechen. Die Antwort auf diese Frage ist aber klar Nein. Die SBB und ihre Pensionskasse haben bald nach dem Auftreten der Unterdeckung erste Sanierungsmassnahmen ergriffen, ich habe das erwähnt. Zwar haben sie erst im Jahr 2007 die letzten nichtfinanzierten Leistungen ausgemerzt, das wurde heute gesagt. Die Kosten, welche der PK SBB dadurch entstanden sind, wurden aber bei der Berechnung des Bundesbeitrages abgezogen und sind nicht mehr Gegenstand der Diskussion. Und auch mit der Anlagestrategie lag die PK SBB seit ihrer Gründung richtig. Wenn Sie einen Benchmark-Vergleich mit anderen Pensionskassen machen, sehen Sie, dass die PK SBB sehr gut gewirtschaftet hat und also durchaus wettbewerbsfähig ist.

Der Bundesbeitrag ist auch mit Blick auf die Leistungen des Bundes bei anderen Pensionskassen gerechtfertigt. Sie haben die Pensionskasse der Post erwähnt: Die Post hat wie keine andere bundesnahe Unternehmung die Möglichkeit gehabt, bei der Gewinnverwendung einen Teil, nämlich 1,6 Milliarden Franken des erarbeiteten Gewinns, der Pensionskasse zukommen zu lassen. Damit war der Bundesrat einverstanden. Das sind ja eigentlich entgangene Erträge, wenn Sie das aus Sicht des Bundes ansehen. Swisscom und Ruag hatten eine sehr komfortable Situation, indem sie den gesamten Rentnerbestand bei der Publica zurücklassen konnten. Es ist dann natürlich sehr einfach, ohne Rentnerbestand in eine Pensionskasse zu gehen. Zudem übernahm der Bund im Jahr 2008 für die geschlossenen Rentnerbestände die Kosten, die aus der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3 Prozent erwuchsen.

Zu berücksichtigen ist, dass der Grossteil der Unterdeckung der PK SBB darauf zurückzuführen ist, dass diese - das wurde heute auch gesagt, aber natürlich von der anderen Seite - zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt ausfinanziert wurde. Die Pensionskasse der Post zum Beispiel konnte ihr Aktienportfolio zu rund 44 Prozent tieferen Kursen aufbauen. Das macht enorm viel aus, wenn Sie Anlagen tätigen - das sehen Sie jedes Jahr -, es wirkt sich noch über zehn Jahre hinweg aus. Die Pensionskasse der Post hatte also im Vergleich zur PK SBB enorm tiefere Kurse. Und als die Publica ausfinanziert wurde, waren die Aktien nur halb so teuer wie zum Zeitpunkt der Ausfinanzierung der PK SBB. Das schlägt dann überall in den Plänen durch.

Welche Alternativen hätte es gegeben? Hätte es etwas Klügeres gegeben als den einmaligen Einschuss? Das wurde auch vom Bundesrat diskutiert und gründlich geprüft; im Übrigen wurde bereits bei der Ausfinanzierung der Publica geprüft, ob man eine Rentnerkasse bilden solle, ob man also die Rentnerbestände in ein eigenständiges Vorsorgewerk überführen und dann die Rentenleistungen durch den Bund garantieren solle. Man hätte damit sicherstellen können, dass nicht mehr Mittel in die Pensionskasse geflossen wären, als tatsächlich nötig gewesen wäre. Diese Variante hat aber auch zahlreiche Nachteile. Sie ist kostenmässig sehr intransparent. Die Simulationen, die Experten damals machten, zeigten auf, dass es zu einer Kostenspanne von 0 bis 2,6 Milliarden Franken gekommen wäre. Man wusste also nicht, wie viel es effektiv kosten würde. Man verzichtete deshalb bei der Publica darauf, wie man jetzt zu Recht auch bei der PK SBB darauf verzichtet, weil man mit dieser grossen Kostenspanne nicht voraussehen konnte, wie teuer die Finanzierung den Bund zu stehen käme.

Die zweite Möglichkeit, die man prüfte, war eine Rückkehr zu einem Teildeckungsverfahren mit einem Mindestzieldeckungsgrad von 90 Prozent, kombiniert mit einer Staatsgarantie und einer Verzinsung des Fehlbetrages durch den Bund. Das hätte bei einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 90 Prozent und bei einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent jährliche Kosten in der Höhe von 45 Millionen Franken verursacht. Wenn der Deckungsgrad unter 80 Prozent gesunken wäre, wäre noch die Staatsgarantie dazugekommen - das wäre also mit grosser Wahrscheinlichkeit ein viel teurerer Weg gewesen als der Weg, den wir Ihnen nun vorschlagen.

Wichtig ist - darauf wurde von verschiedenen Votanten hingewiesen -, dass bei der Beurteilung des Sanierungsbeitrags an die PK SBB klar ist, dass nicht andere Pensionskassen daraus Ansprüche ableiten können. Wir haben jetzt die Motion der Finanzkommission des Nationalrates zur Beantwortung, und in dieser Motion kommt die Befürchtung oder die Sorge zum Ausdruck, dass man im Nachhinein dann auch bei anderen Pensionskassen mit den gleichen Problemen kämpfen würde. Rein rechtlich ist diese Sorge unbegründet, das kann ich Ihnen sagen. Die Hilfe des Bundes an die SBB basiert auf sachlichen Gründen, die bei anderen Pensionskassen nicht gegeben sind. Die Ascoop und die heutige Symova, die Nachfolgekasse der Ascoop, können das nicht geltend machen. Die Mehrheit der Rentenbeziehenden der PK SBB sind ehemalige Bundesangestellte bzw. Bundesrentnerinnen und -rentner, das ist bei den Ascoop-Rentnern bzw. bei den Symova-Rentnern nicht der Fall. Die SBB gehören zu 100 Prozent dem Bund, das ist auch eine andere Situation als bei den Privatbahnen, bei denen der Bund höchstens Minderheitseigentümer ist.

Neben diesen sachlichen Aspekten ist schliesslich auch darauf hinzuweisen, dass es eine gesetzliche Grundlage [PAGE 192] braucht, um eine solche Ausfinanzierung zu machen. Wir haben diese gesetzliche Grundlage jetzt für die PK SBB geschaffen, und zwar nur für diesen Rahmen, man kann also auch hier nicht weiter gehen. Es ist ganz klar definiert: Dieses Problem wollen wir auf diese Art und Weise für die SBB lösen, nicht für andere Kassen. Damit ist hier der Rahmen klar gesteckt. Dieses Gesetz wird keine präjudiziellen Wirkungen auf andere Pensionskassen haben.

Der Bund hat eine Verantwortung. Dieser Verantwortung kann er sich nicht entziehen. Er ist Alleineigentümer der SBB. Er hat eine Verantwortung für die 80 Prozent der heutigen Altersrentnerinnen und Altersrentner der PK SBB, die bis zur Verselbstständigung der SBB und ihrer Pensionskasse Bundesrentnerinnen und Bundesrentner waren. Ich denke, wir können uns dieser Verantwortung nicht entziehen, und ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dann der beantragten Bundeshilfe zuzustimmen.