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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-03-07

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Motion ist ziemlich genau zwei Jahre alt, aber noch genau gleich aktuell wie bei ihrer Geburt. Es geht darum, dass unsere Fraktion den Bundesrat beauftragen möchte, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die Lücken und Nachteile des schweizerischen Rechts beim Schutz der Privatsphäre von Bankkunden, namentlich gegenüber den beiden Finanzplatz-Hauptkonkurrenten USA und Grossbritannien, beseitigt werden.

Sie wissen, dass der Bundesrat am 13. März 2009 beschlossen hat, die Vorbehalte gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufzugeben, und seither ist auch eine ganze Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen auf dieser Basis ausgehandelt worden. Nicht Gegenstand dieser Verhandlungen war die unerfreuliche Situation, dass es auf dieser Erde mindestens zwei Staaten gibt, die halt ein Stück mächtiger sind als die Schweiz, zwei Staaten, die völlig legal über Mittel verfügen und diese auch ausgedehnt anwenden, um nichtversteuerte Gelder, aber auch kriminelle Gelder und Potentatengelder in ihrem Territorium anlegen zu lassen, und sie dort auch unbehelligt lassen. Ich erinnere an [PAGE 206] US-amerikanische Bundesstaaten wie Delaware, Nevada oder Montana, die solche Konstruktionen zulassen, einerseits über das dortige Gesellschaftsrecht, andererseits über das Steuerrecht.

Ich erinnere aber auch an die Rechtsfigur des sogenannten Trusts, vor allem des "irrevocable discretionary trust". Das ist ein altenglisches rechtliches Instrument, das heute noch im Vereinigten Königreich gilt, namentlich in seinen Hoheitsgebieten im Ärmelkanal, auf den Inseln Jersey und Guernsey, oder auf den britischen Überseebesitzungen wie den British Virgin Islands, Cayman Islands, Bermudas und ähnlichen Staaten und Staatenteilen. Diese Konstruktionen lassen nach absolut gültigem englischem Recht, selbst noch unter dem Hut der EU, legale Steuerschlupflöcher in grösstem Umfang offen, die in der Schweiz längst gestopft worden sind.

Unsere Fraktion würde es natürlich bevorzugen, dass diese Staaten, vielleicht auch auf Druck der Staatengemeinschaft, diese sogenannt legalen Steuerschlupflöcher stopfen würden. Falls sie das aber nicht tun, sind wir der Meinung, dass der Bundesrat gesetzgeberische Massnahmen prüfen sollte, um mindestens wieder auf gleiche Augenhöhe mit den beiden Hauptkonkurrenten, eben dem Finanzplatz London und dem Finanzplatz New York, zu kommen. Uns ist klar, dass Common-Law-Regeln, wie sie in diesen beiden Staaten gelten, nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragbar sind. Aber wenn man das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht - also das Obligationenrecht - und das Stiftungsrecht gesamthaft prüft, dann können hier, so sind wir überzeugt, unter Einbezug auch der Kantone Regelungen gefunden werden, die diesen Missstand beheben. Erfreulicherweise unterstützt ja der Bundesrat das Anliegen der Motionäre, ist aber im Moment - er war es jedenfalls, als er die Antwort geschrieben hat - noch nicht in der Lage, den Handlungsbedarf genau zu beurteilen.

Wir würden es sehr begrüssen, dass hier ein bisschen Dampf gemacht wird und die nötigen Regelungen vorgenommen werden; deshalb beantragen wir Ihnen, diese Motion anzunehmen.