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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07

Wortprotokoll

Wir sind selbstverständlich klar der Auffassung, dass "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten muss, und zwar auf allen Stufen, bei der öffentlichen Hand und auch in der Privatwirtschaft. Wir haben bei den meisten bundeseigenen Betrieben ja die Situation, dass sie der Bundespersonalgesetzgebung unterstellt sind. Dort ist es klar: Die Gewährleistung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frau und Mann ist vorgesehen, das heisst, das ist eine wichtige Zielsetzung und ein Muss nach der Bundespersonalgesetzgebung, und die meisten der bundeseigenen Betriebe sind dieser unterstellt. Wir sind auch selbstverständlich bereit - wir machen das auch -, die Betriebe aufzufordern, sich an diese Gesetzgebung zu halten, sich an ihre Pflichten zu halten. Aber wir können das nicht im rechtlichen Sinne verlangen, und zwar aus einem einfachen Grund: Wir könnten es verlangen, aber wir haben ja keine Massnahmen, um das durchzusetzen. Wir können unsere bundeseigenen Betriebe - wir machen das auch - darauf hinweisen, dass die Bestimmung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" überall zu gelten hat. Aber verlangen im Sinne der Motion können wir das nicht, wir haben keine rechtliche Handhabe dazu.